13.10.2022
Verkehr — Gesetzentwurf — hib 551/2022
Fluglinien-Abkommen mit Hongkong
Berlin: (hib/AW) Die Änderungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Hongkong vom 8. August 2019 zum Fluglinienverkehr-Abkommen von 1995 soll ratifiziert werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf (20/3874) vor. Mit der Änderungsvereinbarung wird die Terminologie „Regierung von Hongkong“ in „Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China“ im Abkommen geändert. Zudem werden die Bestimmungen für die Erteilung, die Aussetzung, die Einschränkung und den Widerruf von Betriebsgenehmigungen zur Durchführung des internationalen Fluglinienverkehrs mit dem Recht der Europäischen Union in Einklang gebracht.