Anhörung zur Entlastung energieintensiver Betriebe
Berlin: (hib/HLE) Um die von der Bundesregierung geplante Entlastung energieintensiver Betriebe um 1,7 Milliarden Euro geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, dem 19. Oktober 2022, von 14 bis 15.30 Uhr. Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs (20/3872). Begünstigt werden dadurch 9.000 Unternehmen. In dem Gesetzentwurf heißt es, durch die Verlängerung werde die Energiepreissteigerung gedämpft, einer weiter zunehmenden Inflation entgegengewirkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver und im internationalen Wettbewerb befindlicher Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland weiterhin gewährleistet.
Als Sachverständige sind geladen: Bundesverband der Energie - und Wasserwirtschaft, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie, Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, Dirk Jansen (Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung), Verband der Chemischen Industrie, Verband kommunaler Unternehmen und Wirtschaftsvereinigung Stahl.