17.10.2022 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 565/2022

Regierung antwortet auf Fragen zum Atommüllager Asse II

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung sieht den Asse-Rückholplan nicht als gefährdet an. Die Inbetriebnahme des geplanten Bergungsschachts (Schacht 5), der für die Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II benötigt wird, sei zwar nach der „Überarbeitung des Gesamtterminplans für das Projekt Asse II“ nun erst für 2030 statt für 2028 geplant, schreibt sie in einer Antwort (20/3809) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/3307). Aus dieser Verschiebung ergebe sich aber kein Zeitverlust für den geplanten Beginn der Bergung des Atommülls aus dem maroden Bergwerk ab 2033, versichert sie und verweist auf „Projektfortschritte“.

So sei bereits mit Veröffentlichung des Asse-Rückholplans 2020 das erforderliche Genehmigungsverfahren eingeleitet worden. Auch das Teufen des Schachts Asse 5 einschließlich der Errichtung der Schachtröhre und der Schaffung einer untertägigen Anbindung dieser Röhre an das Bergwerk Asse II sei noch im gleichen Jahr erfolgt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. 2021 seien zudem die Entwurfs- und die Genehmigungsplanung für die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager beauftragt worden.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH habe zudem die Einleitung eines Raumordnungsverfahren beantragt, ein Großteil der für die notwendige Erweiterung des Betriebsgeländes erforderlichen Grundstücke sei erworben worden, schreibt die Bundesregierung,

Die Linksfraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage unter anderem wissen wollen, warum die Bundesregierung trotz der wiederholter Verschiebungen beim Bau von Schacht 5 weiterhin von einem Beginn der Rückholung ab 2033 ausgehe und sich darüber hinaus nach den Ursachen für die Verzögerung sowie dem dadurch entstandenen Zeitverlust für das Projekt erkundigt.

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