Überprüfung der Liste „Gefährliche Hunde“ gefordert
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich für eine Überprüfung der Liste „Gefährliche Hunde“ aus. Während der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) als Material zu überweisen, „soweit eine Überprüfung der Liste ,Gefährliche Hunde' angesprochen wird“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“.
Mit der öffentlichen Petition (ID 130023) wird gefordert, das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland abzuschaffen beziehungsweise die darin enthaltene Liste gefährlicher Hunderassen zu streichen. Das Verbot der Einfuhr bestimmter Hunderassen sei nicht mehr zeitgemäß, schreibt die Petentin. Die Zahlen der Beißstatistiken zeigten, dass ein Verbot oder besondere Auflagen für bestimmte Hunderassen „die Gesamtzahl der Vorfälle nicht beeinflusst“. Diese bleibe seit Jahren annähernd gleich und werde zunehmend von Rassen dominiert, die als „ungefährlich“ gelten, heißt es in der Eingabe. Die Rassenliste löse daher eine Scheinsicherheit aus gegenüber „ungefährlichen Rassen“. Es dürfe nicht nur die Beißkraft, sondern vielmehr das Aggressionsverhalten der einzelnen Tiere, beurteilt werden. In der Petition wird stattdessen vorgeschlagen, den Halter zu analysieren und zu bestimmen, ob dieser generell dafür geeignet ist, einen Hund zu halten - unabhängig von der Rasse des Hundes.
Der Petitionsausschuss weist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung zunächst darauf hin, dass die Bundesregierung im Jahr 2001 auf Wunsch der Länder angesichts der damaligen zunehmenden Bedrohung der Bevölkerung durch gefährliche Hunde die bestehenden länderrechtlichen Regelungen zum Schutz der Menschen im Rahmen ihrer Kompetenzen durch das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) ergänzt habe. Anknüpfungspunkt für den Gesetzgeber sei nicht die festgestellte oder vermutete individuelle Gefährlichkeit des einzelnen Hundes, „sondern das genetische Potential sowie körperliche Merkmale, die beim Hinzutreten weiterer Umstände die aufgelisteten Hunderassen zu einer Gefahr werden lassen können“. Die genetische Disposition sei jedoch nicht alleinige Ursache für Aggressionen und damit einhergehende Gefahren. Vielmehr spräche alles dafür, dass mehrere Faktoren, insbesondere auch nichtgenetisch bedingte Einflüsse - darunter vor allem diejenigen, die dem Hundehalter zuzurechnen sind - Hunde gefährlich machen können.
Unzweifelhaft sei allerdings, dass die Rassezugehörigkeit, die zugrunde liegende Zucht und nicht zuletzt die körperliche Konstitution nicht unbeträchtliche Gefahrenpotentiale darstellen können, schreibt der Petitionsausschuss. Aus den von den Bundesländern an das BMI übersandten Beiß- beziehungsweise Vorfallstatistiken könne regelmäßig abgeleitet werden, dass von Hunden der vier im Gesetz aufgeführten Rassen „Pitbull-Terrier“, „American Staffordshire Terrier“, „Staffordshire Bullterrier“ und „Bullterrier“ eine erhöhte Gefahr ausgehe. Die Bundesregierung, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, habe mitgeteilt, dass sie auch zukünftig das Beißverhalten der verschiedenen Hunderassen beobachten und die bestehenden Regelungen gegebenenfalls neu bewerten wolle.