19.10.2022 Auswärtiges — Antwort — hib 574/2022

Lage der Arbeitsmigranten in Katar

Berlin: (hib/AHE) Zur Lage der rund 2,6 Millionen Arbeitsmigrantinnen und -migranten in Katar, die häufig im Niedriglohnsektor (Bau- und Dienstleistungssektor) beschäftigt sind, nimmt die Bundesregierung in der Antwort (20/3896) auf eine Kleine Anfrage (20/3144) der Fraktion Die Linke Stellung. Demnach nehme Katar mit Reformschritten zur Abschaffung des Kafala- beziehungsweise Bürgensystems eine Vorreiterrolle in der Golfregion ein. Im Vergleich zum früheren Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber ergebe sich durch diese Reformen eine rechtliche Besserstellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und internationalen Gewerkschaftsverbänden anerkennend gewürdigt werde.

Weitere wichtige Neuerungen in den vergangenen Jahren seien die Schaffung eines Schlichtungskomitees, Einführung eines Mindestlohns, rechtliche Begrenzung von Arbeitszeiten und Einführung bezahlten Urlaubs, Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsstandards, insbesondere im Baugewerbe, sowie Einführung eines Systems zur Sicherstellung von Lohnzahlungen gewesen.

Laut Angaben der ILO habe es 2018 knapp 9.000 Arbeitsplatzwechsel in Katar gegeben. Nach formeller Abschaffung des Kafala-Systems seien es im Jahre 2020 über 240.000 gewesen. Die Abschaffung des Genehmigungsvorbehaltes sei in der Praxis von den katarischen Behörden allerdings noch nicht vollständig durchgesetzt und gesetzeswidriges Verhalten werde nicht umfassend sanktioniert. Bekannt sei zudem, dass die formelle Abschaffung der Ausreisegenehmigungen dadurch eingeschränkt wird, dass Arbeitgeber einen Teil der Belegschaft (maximal fünf Prozent) zu unverzichtbaren Arbeitnehmerinnen und -nehmern erklären können, deren Ausreise weiterhin der Zustimmung bedarf, schreibt die Bundesregierung.

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