Gesundheitsausschuss billigt GKV-Finanzreform
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung beschlossen. Für die in den Beratungen noch an einigen Stellen veränderte Vorlage stimmten am Mittwoch die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, die Opposition votierte geschlossen dagegen. Der Gesetzentwurf (20/3448) soll am Donnerstag im Plenum verabschiedet werden.
Mit den Neuregelungen soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziell stabilisiert werden, deren Defizit für 2023 auf rund 17 Milliarden Euro geschätzt wird. Die Versicherten müssen sich 2023 auf höhere Zusatzbeiträge einstellen, gerechnet wird derzeit mit 0,3 Prozentpunkten.
Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds soll im nächsten Jahr um 2 auf 16,5 Milliarden Euro erhöht werden. Ferner will der Bund der GKV ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro gewähren.
Die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen sowie des Gesundheitsfonds sollen als Beitrag zur Finanzierung weiter abgeschmolzen werden. Ferner sind Sparauflagen für Ärzte, Apotheker und die Pharmaindustrie vorgesehen.
Die Koalition brachte 17 Änderungsanträge ein, mit denen einige Regelungen teils deutlich verändert wurden. So wird das sogenannte Schonvermögen der Krankenkassen auf vier Millionen Euro erhöht. Damit soll sichergestellt werden, dass vor allem kleine Krankenkassen nach der Abschmelzung von Rücklagen noch genügend Finanzreserven behalten.
Auf die komplette Abschaffung der extrabudgetären Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei sogenannten Neupatienten, die als wenig erfolgreich eingeschätzt worden war, wird verzichtet. Stattdessen soll die Regelung reformiert werden mit einem zielgenaueren Anreizsystem für die Vermittlung und schnelle Behandlung von Patienten. Die Neuregelung soll zudem evaluiert werden.