19.10.2022 Klimaschutz und Energie — Ausschuss — hib 576/2022

Ausschuss berät CO2-Bepreisung der Müllverbrennung

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung will die Müllverbrennung in die CO2-Bepreisung einbeziehen. Über einen entsprechenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (20/3438; 20/3819) entscheiden die Abgeordneten des Bundestages am Donnerstag. Am Mittwoch beriet der Ausschuss für Energie und Klimaschutz darüber.

Ein Änderungsantrag der Koalition, der abweichend vom ursprünglichen Preispfad eine Verschiebung um ein Jahr auf den 1.1.2024 vorsieht, um weitere Belastungen im kommenden Krisenwinter zu vermeiden, wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne/Bündnis90 und FDP gegen das Votum der Union und der AfD bei Enthaltung der Linken angenommen. Der entsprechend geänderte Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Oppositionsparteien CDU/CSU, AfD und Linken angenommen.

Die Union hatte einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht. Darin fordert die Union, den Einbezug von Abfällen in den Brennstoffemissionshandel zu verschieben und sich stattdessen mit Nachdruck für eine europäische Lösung einzusetzen. Es müsse berücksichtigt werden, dass Hauptzweck der Abfallverbrennung die gemeinwohlverträgliche Abfallbeseitigung sei - insbesondere müsse eine Erhöhung von Abfallexporten ins Ausland ausgeschlossen werden.Und schließlich solle sichergestellt sein, dass mit dem Einbezug von Abfällen in den Brennstoffemissionshandel Einnahmen aus diesem marktwirtschaftlichen Instrument eins zu eins zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft eingesetzt werden.

Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und AfD gegen die Stimmen der Union und der Linken abgelehnt.

Marginalspalte