19.10.2022 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 580/2022

Linke fordert mehr Unternehmensmitbestimmung

Berlin: (hib/CHE) Die Linke fordert in einem Antrag (20/4056) Lücken in der Unternehmensmitbestimmung zu schließen. Darin kritisiert sie: „Seit Jahren lässt sich eine Erosion der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland beobachten. Nach einer im Jahr 2020 veröffentlichten Studie der Hans-Böckler-Stiftung vermeiden 194 Unternehmen mit insgesamt über 1,4 Millionen Beschäftigten die paritätische Mitbestimmung, indem sie rechtliche Schlupflöcher nutzen.“

Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der mit Blick auf die grenzüberschreitende Mobilität europäischer Unternehmen den Geltungsbereich der Mitbestimmungsgesetze auf Unternehmen ausländischer Rechtsformen mit Verwaltungssitz in Deutschland erstreckt. Im SE-Beteiligungsgesetz soll festlegt werden, dass die Mitbestimmung bei strukturellen Änderungen des Konzerns oder bei Überschreitung der Schwellenwerte der deutschen Mitbestimmungsgesetze neu verhandelt werden muss und dass eine an den überschrittenen Schwellenwert angepasste Auffangregelung eingeführt wird.

Mit Blick auf bestehende Lücken bei der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland soll ein Gesetzentwurf regeln, dass der Geltungsbereich der Mitbestimmungsgesetze lückenlos auf Stiftungen mit Geschäftsbetrieb, die Rechtsform GmbH & Co. KG sowie Kapitalgesellschaft und Co. KG erstreckt wird und dass die Regelung zur Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz in das Drittelbeteiligungsgesetz übertragen wird. Sonderregelungen zur Unternehmensmitbestimmung für Tendenzunternehmen sollen abschafft werden und Sanktionen bei Nichtanwendung der Mitbestimmungsgesetze eingeführt werden.

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