Digital- und Verkehrsetat vorerst ohne Änderungen
Berlin: (hib/SCR) Vorerst ohne Änderungen hat der Haushaltsausschuss am Donnerstag den Etat 2023 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr verabschiedet. Für den Einzelplan 12 in der Fassung des Regierungsentwurfes (20/3100) stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke.
Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit. Die Union hatte insgesamt 15 Änderungsanträge und zwei Maßgabebeschlüsse vorgelegt. Die Fraktion hatte unter anderem vorgeschlagen, die Mittel für das „Deutsche Zentrum Mobilität der Zukunft“ von zehn auf 56 Millionen Euro aufzustocken. Unter anderem sollte so das Programm für das „Hamburg Wireless Competence Center“ (HAWICC) fortgesetzt werden. Die Baukostenzuschüsse für Investitionen in den Bedarfsplan Schiene wollte die Fraktion um 150 Millionen Euro auf 2,15 Milliarden Euro aufstocken und begründete dies mit gestiegenen Baukosten. Um 137,2 Millionen Euro auf 451,6 Millionen Euro kürzen wollte die Fraktion die Mittel für „Finanzhilfen an die Länder für Großvorhaben der Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs“ und verwiesen auf die schleppende Verausgabung der vergangenen Haushaltsjahre. In einem der beiden Maßgabebeschlüsse forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, für den Haushalt 2023 ein zentrales Digitalbudget auszubringen.
Die AfD-Fraktion hatte sieben Änderungsanträge und zwei Maßgabebeschlüsse vorgelegt. Sie sprach sich unter anderem dafür aus, den Ansatz für die Erhaltung der Bundesstraßen um 683,4 Millionen Euro auf zwei Milliarden Euro anzuheben und begründete dies ebenfalls mit Preissteigerungen. Mit derselben Begründung forderte die Fraktion, die Investitionsmittel für die Autobahn GmbH um 464,4 Millionen Euro auf sechs Milliarden Euro anzuheben. Die im Haushalt etatisierte Eigenkapitalerhöhung der Deutschen Bahn AG, die mit 1,13 Milliarden Euro veranschlagt ist, lehnte die Fraktion ab und forderte eine komplette Streichung der Mittel. Vielmehr gelte es, „eine grundsätzliche Strukturreform der Gesellschaftsform der DB AG zu beginnen und die Betriebsteile transparent zu strukturieren“, schrieb die Fraktion. In einem der beiden Maßgabebeschlüsse forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, die Kosten für „Stuttgart 21“ explizit im Haushalt auszuweisen.
Die Fraktion Die Linke hatte insgesamt acht Änderungsanträge und einen Maßgabebeschluss vorgelegt. Sie sprach sich unter anderem dafür aus, Investitionen in die Straße zurückzufahren. Dazu sollten beispielsweise die Investitionsmittel der Autobahn GmbH um 1,03 Milliarden Euro auf 4,51 Milliarden Euro gekürzt werden. Die Investitionszuschüsse für den Bedarfsplan Schiene wiederum wollte die Fraktion um eine Milliarde Euro auf drei Milliarden Euro erhöhen. Mit dem Maßgabebeschluss sprach sich die Fraktion für einen Mittelzuwachs beim Eisenbahnbundesamt aus.
In dem Einzelplan sollen die Ausgaben 2023 laut Regierungsentwurf mit 35,04 Milliarden Euro um rund eine Milliarde Euro niedriger ausfallen als in diesem Jahr. Im Personalhaushalt ist ein Aufwuchs um 95 auf 25.887 Planstellen und Stellen vorgesehen.
Weitere Änderungen am Einzelplan sind noch in der Bereinigungssitzung (10. November 2022) möglich. Dann werden auch die Personaltitel aufgerufen. Die abschließende Beratung des Haushalts 2023 ist vom 22. bis 25. November 2022 vorgesehen.