25.10.2022 Gesundheit — Antwort — hib 599/2022

Handlungsbedarf bei Reha-Einrichtungen fortlaufend geprüft

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung behält nach eigenen Angaben die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Blick. Dabei werde möglicher Handlungsbedarf unter Berücksichtigung anderer Leistungsbereiche fortlaufend geprüft, heißt es in der Antwort (20/4020) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/3705) der AfD-Fraktion mit Blick auf die schwierige Finanzlage der Einrichtungen.

Es stehe den Krankenkassen und Trägern der medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ohne eine gesetzliche Verpflichtung offen, die Zahlung von Hygienepauschalen wiederaufzunehmen oder auf inflationsbedingte Preissteigerungen zu reagieren. Ende Juni habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den GKV-Spitzenverband aufgefordert, von insoweit bestehenden Spielräumen Gebrauch zu machen.

Den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung lägen bereits Anträge von Trägern der medizinischen Rehabilitationseinrichtungen auf Vergütungsanpassung wegen inflationsbedingter Kostensteigerungen vor, die individuell geprüft würden.

Die Deutsche Rentenversicherung berät den Angaben zufolge in ihren Gremien derzeit über eine gemeinsame Vorgehensweise zur Vergütungssatzanpassung für das Jahr 2023. Das Ziel sei, einheitliche Kriterien zu entwickeln, um auf die außergewöhnliche Situation zu reagieren. Die Deutsche Rentenversicherung habe zudem die Wiederaufnahme eines befristeten Hygiene- beziehungsweise Corona-Zuschlags ab 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 beschlossen.

Marginalspalte