25.10.2022 Recht — Kleine Anfrage — hib 599/2022

AfD thematisiert „Privilegierung der Justizpressekonferenz“

Berlin: (hib/STO) „Die Privilegierung der Justizpressekonferenz durch das Bundesverfassungsgericht“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (20/4148). Darin schreibt die Fraktion, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) teile im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit seine Pressemitteilungen zu Urteilen vor Urteilsverkündungen nur den Vollmitgliedern der Justizpressekonferenz (JPK) mit. Die JPK sei ein eingetragener privatrechtlicher Verein mit Sitz in Karlsruhe und bezeichne sich selbst als „unabhängige Arbeitsgemeinschaft von Journalistinnen und Journalisten“, die über das BVerfG, den Bundesgerichtshof (BGH), die Bundesanwaltschaft und über rechtspolitische Fragen berichten.

Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, inwieweit die Bundesregierung grundsätzlich hat juristisch prüfen lassen, ob der Anspruch auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb durch die Privilegierung einzelner Journalisten oder Journalistengruppen bei der Herausgabe von Presseinformationen beeinträchtigt sein könnte.

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