26.10.2022 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 602/2022

Förderung von geschlechtergerechter Sprache

Berlin: (hib/JOH) Laut Bundesregierung werden aktuell keine Forschungsprojekte an staatlichen und privaten Hochschulen zum Thema geschlechtergerechter Verwendung der deutschen Sprache aus Bundesmitteln finanziert. Jedoch habe sie zwei außeruniversitäre Aktivitäten des Leibniz-Instituts für deutsche Sprache (IDS) und des Journalistinnenbundes finanziert beziehungsweise tue dies noch, schreibt sie in einer Antwort (20/4130) auf eine Kleine Anfrage (20/3547) der AfD-Fraktion zur Förderung von Gendersprache an Universitäten aus Bundesmitteln.

Die Bundesregierung betont, sie habe keinen Einfluss auf die geschlechtergerechte Verwendung der deutschen Sprache innerhalb der Hochschulen. Auch mache das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den an der Durchführung von Sprachkursen Beteiligten keine Vorgaben zur geschlechtergerechten Verwendung der deutschen Sprache. Keine Angaben könne sie darüber machen, ob und inwieweit deutschsprachige Schulbücher, die an den Deutschen Auslandsschulen verwendet würden, geschlechtergerecht formulieren. Die Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung dieser Schulbücher liege bei den Kultusbehörden der Länder.

Die Bundesregierung betont jedoch, es sei in ihrem Interesse, dass der Verfassungsauftrag von Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG verfolgt werde, wonach die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern gefördert und bestehende Nachteile beseitigt werden. Der Rat für deutsche Rechtschreibung als zwischen-staatliches Gremium sei damit betraut, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln. Als maßgebende Instanz für die deutsche Rechtschreibung habe er in seiner Sitzung vom 26. März 2021 Empfehlungen zur geschlechtergerechten Schreibung abgegeben. Das Amtliche Regelwerk gelte für Schulen sowie für die Verwaltung und die Rechtspflege.

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