26.10.2022 Verteidigung — Antwort — hib 603/2022

Feldjäger dienten dem Schutz der MAD-Mitarbeiter

Berlin: (hib/AW) Die bei einer Befragung von Bundeswehrsoldaten durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) im März 2022 eingesetzten 25 Feldjäger dienten nach Angaben der Bundesregierung ausschließlich dem Schutz der MAD-Mitarbeiter. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/3801) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/3388) hervor. „Die Erforderlichkeit der Absicherung ergab sich aus der Einbindung der Befragten in den Bereich des gewaltbereiten Rechtsextremismus“, heißt es in der Antwort. Ein Teil der Befragten sei in der Vergangenheit bereits durch Gewaltdelikte aufgefallen, so dass „körperliche Übergriffe“ auf die MAD-Mitarbeiter „nicht ausgeschlossen werden“. Im Gegensatz zu den MAD-Mitarbeitern seien die Feldjäger aus Gründen des Eigenschutzes bewaffnet gewesen und hätten Einsatzhauben getragen. Bei dem Einsatz der Feldjäger handelte es sich nach Einschätzung der Bundesregierung jedoch nicht um einen Streitkräfteeinsatz im Inneren, deshalb sei auch kein Amtshilfeantrag gestellt worden.

Die Befragung der Soldaten durch den MAD sei gemäß des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst auf freiwilliger Basis erfolgt, heißt es in der Antwort. Die befragten Soldaten seien vor der Befragung auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hingewiesen worden. Keiner der Soldaten habe t vor, während oder nach der Befragung einen Rechtsbeistand verlangt.

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