Keine Zuordnung von politischen Zielen und Gesetzesvorgaben
Berlin: (hib/EMU) Die Bundesregierung führt keine spezifische Statistik, mit der es möglich wäre, gesetzliche und behördliche Vorgaben auf Bundesebene verschiedenen gesellschaftspolitischen Zielen zuzuordnen. Das erklärt sie in einer Antwort (20/3925) auf eine Kleine Anfrage (20/3648) der AfD-Fraktion.
Die Abgeordneten hatten darin auch nach dem Erfüllungsaufwand für die Unternehmen bei der Umsetzung politischer Ziele gefragt, etwa um den Klimawandel zu verlangsamen, Krankheiten zu bekämpfen, die gesellschaftliche Position von Frauen und bestimmten Minderheiten zu verbessern sowie weltweit die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen, auch in Fremdbetrieben, zu gewährleisten. Auch dazu schreibt die Bundesregierung: „Eine belastbare Zuordnung gesetzlicher und behördlicher Vorgaben zu gesellschaftspolitischen Zielen im Sinne der Fragesteller ist nicht möglich. Daher kann die Bundesregierung keine Aussage zum daraus resultierenden Erfüllungsaufwand für Unternehmen treffen.“