28.10.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 605/2022

Gaspreisanpassung: Keine Verordnungsentwürfe von Unternehmen

Berlin: (hib/EMU) Um einen Verordnungsentwurf nach § 26 des Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz - EnSiG) über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung - GasPrAnpV) zu erarbeiten, hat die Bundesregierung „im Rahmen der üblichen Beteiligung von Stakeholdern und Verbänden auch Gespräche mit Energieunternehmen geführt“. Das geht aus einer Antwort (20/3926) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/3372) der CDU/CSU-Fraktion hervor.

Die Abgeordneten hatten sich konkret erkundigt, welche Gespräche es dazu seitens des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit Vertretern des Unternehmens Uniper sowie weiterer Energieversorgungsunternehmen gegeben hat. Die Bundesregierung listet diese auf, führt jedoch an, dass die Daten teilweise nicht vollständig seien, da „eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche beziehungsweise deren Ergebnisse, einschließlich Telefonate“ nicht bestehe und eine solche umfassende Dokumentation nicht durchgeführt wurde.

Es seien weder dem BMWK noch dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) durch Energieunternehmen Entwurfsversionen der Verordnung übermittelt worden, antwortet die Bundesregierung auf eine entsprechende Frage der Fraktion zur Beteiligung der Unternehmen.

Den überwiegenden Teil der Fragen aus der Kleinen Anfrage beantwortet die Bundesregierung mit dem Hinweis, dass die Gaspreisanpassungsverordnung inzwischen aufgehoben worden sei.

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