Lage von abgelehnten Asylsuchenden aus Aserbaidschan
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung gibt öffentlich keine Auskunft über eventuelle Kenntnisse von Fällen, in denen abgelehnte Asylsuchende aus Aserbaidschan nach der Abschiebung aus Deutschland von aserbaidschanischen Behörden befragt, durchsucht, festgenommen und/oder inhaftiert wurden. Dieser Teil der Antwort werde mit dem Geheimhaltungsgrad „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ versehen und gesondert in einer nichtöffentlichen Anlage übermittelt, schreibt sie in einer Antwort (20/4084) auf eine Kleine Anfrage (20/3629) der Fraktion Die Linke. Dieses Vorgehen sei zur Wahrung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten Dritter notwendig.
Unter den benannten Personen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auch solche, die sich oppositionell, journalistisch und menschenrechtsaktivistisch betätigt hätten, erklärt sie. Die Bundesregierung beobachte die Lage und stehe hierzu mit Menschenrechtsorganisationen, Rechtsanwälten und auch Familienangehörigen von Betroffenen, sowie aserbaidschanischen Stellen im Austausch. Ebenso würden Gerichtsverfahren in Aserbaidschan aktiv beobachtet. Zu konkreten Einzelfällen nehme sie jedoch keine Stellung.
In der Antwort gibt die Bundesregierung auch Auskunft über die Entwicklung der Asylanträge von Geflüchteten aus Aserbaidschan seit 2014, die dazu getroffenen Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Zahl der Abschiebungen. Danach wurden im Zeitraum 2014 bis August 2022 insgesamt 1.138 Personen auf dem Luftweg nach Aserbaidschan abgeschoben. Im Zeitraum 2019 bis August 2022 waren es insgesamt 193 minderjährige Personen. Eine Erfassung nach Alter erfolgt laut Bundesregierung erst seit 2019.