28.10.2022 Inneres und Heimat — Antwort — hib 606/2022

Zahl der Fälle sexueller Belästigungen im ÖPNV unbekannt

Berlin: (hib/NKI) Nach Auskunft der Bundesregierung sei eine Beantwortung der Fragen über „Sexuelle Belästigung in öffentlich zugänglichen Transportmitteln“ nur teilweise möglich. Das geht aus der Antwort (20/4117) auf eine Kleine Anfrage (20/3794) der Fraktion Die Linke hervor.

Die Abgeordneten hatten sich danach erkundigt, wie viele Anzeigen wegen sexueller Belästigung nach den Paragrafen 184i, 185 oder 177 des Strafgesetzbuchs nach Kenntnis der Bundesregierung in den zurückliegenden fünf Jahren aufgenommen wurden, bei denen die Taten im Rahmen der Nutzung etwa von Zügen, Flugzeugen, Bahnen, Bussen, Taxis oder Mitfahrgelegenheiten stattgefunden haben.

Laut Bundesregierung sei zwar die bundesweite Einführung eines Kontextkataloges „Tatörtlichkeit“ in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) im Rahmen der Implementierung eines neuen PKS Manuals 6.0 planmäßig zum 1. Januar 2020 erfolgt, allerdings seien die dazu erfassten PKS-Daten nicht valide. Die fehlende Validität der Daten sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Erfassung der „Tatörtlichkeit“ in den Ländern sehr unterschiedlich erfolge, heißt es in dem Schreiben.

So sei beispielsweise eine übermäßige Nutzung des Katalogwertes „sonstige Tatörtlichkeit“ zu verzeichnen, da es keinen eigenen Wert für unbekannte oder nicht gelistete Tatörtlichkeiten gebe. Zudem sei die Eingabe einer Tatörtlichkeit bislang nicht verpflichtend. Eine Beantwortung der Fragen zu Tatörtlichkeiten sei auf Grundlage von PKS-Daten somit nicht möglich.

Hilfsweise könnten für die Jahre 2019 bis 2021 hingegen statistische Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik (PES) der Bundespolizei genutzt werden. Da in der PES erst seit 2019 die erbetenen Daten zu Sexualdelikten erfasst würden, könnten für die Jahre 2017 und 2018 jedoch keine statistischen Auswertungen erstellt werden.

Demnach seien im Jahr 2019 in Fern- und Hochgeschwindigkeitszügen 35 Delikte nach Paragraf 177 und Paragraf 184i gezählt worden. 2020 waren es insgesamt 38 Fälle und 2021 summierten sich die Taten auf 35. In Regionalzügen wurden laut PES im Jahr 2019 insgesamt 200 Fälle gezählt, 2020 seien es 148 gewesen und im Jahr 2021 wurden 152 Straftaten aktenkundig.

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