01.11.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 610/2022

GAP-Krisenreserve ging an „am stärksten“ betroffene Betriebe

Berlin: (hib/NKI) Mittel aus der Krisenreserve der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fließen vorrangig an Betriebe, die „am stärksten von Marktstörungen infolge des Krieges in der Ukraine betroffen sind“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4107) auf eine Kleine Anfrage (20/3784) der AfD-Fraktion. Diese hatte unter anderem wissen wollen, nach welchen Kriterien die im März 2022 von der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg bereitgestellten Hilfsgelder von insgesamt 500 Millionen Euro vergeben worden seien.

Auf landwirtschaftliche Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland entfielen demnach 60 Millionen Euro, die durch nationale Mittel auf 180 Millionen Euro aufgestockt worden seien. Begünstigt wurden Betriebe aus den Sektoren Energieintensiver Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion, Freilandgemüsebau und Obstbau, Weinbau und Hopfen, Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemast sowie Schweinemast, Ferkelaufzucht und Sauenhaltung.

Die insgesamt 180 Millionen Euro sollen über zwei Hilfsprogramme verausgabt werden. Das erste Hilfsprogramm werde mit der Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren (Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung) umgesetzt, die das Bundeskabinett am 13. Juli 2022 zur Kenntnis genommen hatte. Die Auszahlungen sollten bis zum Ende des dritten Quartals 2022 erfolgen.

Marginalspalte