Rückbau der Transrapid-Versuchsanlage im Emsland
Berlin: (hib/HAU) Von Seiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) bestehen derzeit keine Pläne für eine anderweitige Nutzung der durch die Transrapid-Versuchsanlage im Emsland belegten Flächen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/4182) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/3881) hervor.
Es bestünden zwei Nutzungsverträge zwischen der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG), die die Versuchsanlage betrieben hat, und dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee (WSA Ems-Nordsee), heißt es in der Antwort. Eine Anpassung dieser Verträge sei nach dem Unfall vom 22. September 2006, bei dem 23 Menschen starben und elf weitere teils schwer verletzt wurden, nicht erfolgt.
Was den Rückbau der seit 2011 nicht mehr genutzten Versuchsanlage angeht, so heißt es in der Antwort: Die Verpflichtung der IABG zum Rückbau der Anlage folge aus Paragraf 13 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr (SpurVerkErprG). Im Rahmen der zwei Nutzungsverträge gestatte das WSA Ems-Nordsee der IABG, „ausgewiesene Flächen vorübergehend zu nutzen“.
Die Unterhaltung und Verkehrssicherung der zur Nutzung überlassenen bundeseigenen Grundstücke obliege der IABG selbst, schreibt die Regierung. Kosten entstünden der WSV nicht. „Der Umfang des Rückbaus der Anlage einschließlich der Rückbautiefe der Fundamente auf bundeseigenen Grundstücken ist in Abhängigkeit von der späteren Nutzung festzulegen“, heißt es in der Vorlage.