03.11.2022 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 616/2022

Union fragt nach AKW-Laufzeitverlängerung

Berlin: (hib/SAS) Der von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit Verweis auf seine Richtlinienkompetenz beschlossene Weiterbetrieb der drei noch aktiven Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland bis zum 15. April 2023 ist Thema einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/4211).

Darin erkundigt sich die Fraktion unter anderem, welchen Beitrag der fortgesetzte Leistungsbetrieb der drei AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 zur Versorgungssicherheit mit Strom in Deutschland leistet, wie viele Kilowattstunden die Reaktoren unter Verwendung der bereits installierten Brennstäbe nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum 15. April 2023 produzieren können und welchen Wert, gemessen an den zu erwartenden Marktpreisen (Futures), dieser Strom haben wird. Weitere Fragen zielen auf die zu erwartenden Auswirkungen der Laufzeitverlängerung auf die Strompreise, den Beitrag der drei AKW zur Netzstabilität, sowie die Einigung mit den Betreibern zu Verlustausgleich und Kostenerstattungen. Auch wollen die Abgeordneten zum Beispiel wissen, wie viele Tonnen Kohlendioxid (CO2) durch den Weiterbetrieb der AKW bis April 2023 und alternativ bis Ende 2024 eingespart werden könnten.

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