AfD will „Hammelsprung“-Verfahren ändern
Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion ist unzufrieden damit, wie das Instrument des sogenannten „Hammelsprungs“ zur Feststellung von Mehrheiten sowie der Beschlussfähigkeit im Plenum des Bundestages gehandhabt wird. In einem Antrag (20/4281) fordert sie daher eine Änderung der Geschäftsordnung.
Wie die Fraktion schreibt, verlassen die Abgeordneten beim Hammelsprung den Plenarsaal und betreten ihn nach Eröffnung des Zählvorgangs wieder durch eine von drei Türen, die jeweils mit „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ gekennzeichnet sind. Für die Zählung stehen an jeder Tür zwei Schriftführer, die die Abgeordneten beim Durchschreiten der Tür laut zählen. Werde vom Präsidium ein Hammelsprung angeordnet, so die Fraktion, ertöne ein Signalton und ein rotes Licht an den Uhren blinke auf, um Abgeordneten, die nicht im Plenarsaal anwesend waren, die Möglichkeit zu geben, am Hammelsprung teilzunehmen. Die Abstimmung selbst könne erst beginnen, wenn alle Abgeordneten den Plenarsaal verlassen haben.
Dies ist aus Sicht der Fraktion kritisch zu bewerten, weil das Verfahren zeitaufwendig sei und nicht dazu führe, das Ergebnis der vorangegangenen Handzeichen-Abstimmung zu überprüfen. Überprüft werde auch nicht, ob Abgeordnete „in für die Beschlussfähigkeit hinreichender Anzahl“ anwesend waren. Der Hammelsprung führt nach Ansicht der Fraktion zu einer Überprüfung der Abstimmung oder Anwesenheitsfeststellung „in völlig anderer Zusammensetzung“, als dies zunächst der Fall gewesen sei. Entscheidend sei nämlich, welcher Fraktion es gelinge, die Räumung des Plenarsaales möglichst lange hinauszuzögern, um möglichst vieler ihrer Abgeordneten „aus ganz Berlin in den Reichstag zu beordern“.
Die Fraktion will das Verfahren so ändern, dass auf Aufforderung der Sitzungsleitung die Türen bis auf drei Abstimmungstüren geschlossen werden und sich an jeder dieser Abstimmungstüren zwei Schriftführer aufstellen. Auf ein Zeichen des Präsidenten sollen die Abgeordneten den Plenarsaal durch die mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ bezeichneten Türen verlassen und dabei von den Schriftführern laut gezählt werden. Nicht gezählt werden sollen Abgeordnete, die sich zu Beginn der Auszählung nicht im Plenarsaal aufgehalten haben.