09.11.2022 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Ausschuss — hib 637/2022

Bauausschuss billigt Wohngeldreform zum 1. Januar 2023

Berlin: (hib/JOH) Der Bauausschuss hat am Mittwochmittag grünes Licht für eine umfassende Reform des Wohngeldes zum 1. Januar 2023 gegeben. Gegen die Stimmen der Unionsfraktion billigte er den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (20/3936) sowie den gleichlautenden Entwurf der Bundesregierung (20/4230) in geänderter Form. Mit der Novelle sollen Geringverdiener ohne Anspruch auf Transferleistungen angesichts steigender Energiepreise und energieeffizienter Sanierungen von höheren Wohnkosten entlastet werden.

Über beide Gesetzentwürfe stimmt der Bundestag morgen Mittag in zweiter und dritter Lesung ab.

Die Reform ermögliche eine zielgerichtete und wirksame Entlastung von Mietern und selbstnutzenden Eigentümern, betonte ein Vertreter der SPD-Fraktion. Wichtig sei es nun, die Umsetzung so zu organisieren, dass die Hilfe auch bei den Menschen ankomme. Aus diesem Grund hätten die Koalitionsfraktionen die Vorschläge der Sachverständigen nach der Anhörung des Ausschusses zur Wohngeldnovelle am 7. November 2022 geprüft und im parlamentarischen Verfahren aufgenommen. Es gelte, die für die Bearbeitung zuständigen Wohngeldstellen zu entlasten, ohne die Zielgenauigkeit des Instrument zu gefährden.

Ein entsprechender Änderungsantrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, für den der Ausschuss gegen die Stimmen der Unionsfraktion votierte, sieht nun unter anderem die Einführung von Bagatellgrenzen im Falle von Rückforderungen sowie die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 18 auf 24 Monate vor. Auch sollen die Effekte der neuen, dauerhaften Komponenten für Heizkosten und Klima nach zwei Jahren evaluiert werden.

Die CDU/CSU-Fraktion stellte sich in der Zielsetzung hinter die Reform, warnte aber wie die Vertreter der Kommunen in der Anhörung vor massiven Umsetzungsproblemen. In den Wohngeldstellen fehle es überall an Personal. Die von der Union vorgeschlagene Vereinfachung bei der Einkommensberechnung finde sich im Gesetzentwurf nicht wieder. Es werde daher nicht gelingen, das Geld zum 1. Januar 2023 an dreimal so viele Empfänger auszuzahlen, urteilte ein Abgeordneter.

Ähnlich äußerte sich ein Vertreter der AfD-Fraktion. Zwar sei die Reform grundsätzlich richtig und greife denjenigen unter die Arme, die besonders unter den Wohnkostensteigerungen litten. Doch werde die Umsetzung ab Januar auch wegen des parallel einzuführenden Bürgergeldes und der Aufnahme von Flüchtenden so nicht stattfinden können.

Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erwiderte in Richtung Union, eine vereinfachte Einkommensberechnung hätte eine Anpassung der IT-Systeme erfordert und die Umsetzung nicht beschleunigt. Darüber hinaus betonte sie mit Blick auf die neue Klimakomponente im Wohngeld, dabei sollte in Zukunft der tatsächliche Sanierungszustand des jeweiligen Gebäudes für die Anrechnung maßgeblich sein. Weil mit dem Wohngeld hohe Mieten subventioniert würden, müsse zugleich mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

Auch die FDP-Fraktion nannte es eine wichtige Aufgabe der Ampelkoalition, neben der Wohngeldreform bezahlbaren Wohnraum für einen großen Teil der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Außerdem müssten auch die Länder und Kommunen zum Erfolg der Wohngeldreform beitragen, indem sie ihre Verwaltungen digitalisieren. In Schleswig-Holstein sei es bereits möglich, den Wohngeldantrag digital einzureichen.

Eine Abgeordnete der Linken betonte, ihre Fraktion fordere bereits seit Jahren wie nun geplante eine Ausweitung und Erhöhung des Wohngeldes sowie die Einführung der dauerhaften Heizkosten- und Klimakomponenten. Für die Umsetzung wäre es jedoch besser gewesen, den Bewilligungszeitraum für die aktuellen Wohngeldempfänger pauschal zu verlängern, damit zunächst die vielen Neuanträge bearbeitet werden könnten. Außerdem wandte sie sich gegen die mit der Reform einhergehende Herabstufung von 187 Gemeinden in den Mietstufen. Diese müsse ausgesetzt und die Berechnungsgrundlage für das Wohngeld geprüft werden. Ein entsprechender Änderungsantrag der Linksfraktion fand jedoch keine Mehrheit.

Die Wohngeld-Plus-Reform sieht unter anderem eine Ausweitung und Erhöhung des Wohngeldes vor, sodass Schätzungen der Bundesregierung zufolge ab Januar rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch haben werden. Bisher bekommen rund 600.000 Haushalte den staatlichen Zuschuss. Der Auszahlungsbetrag soll von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat steigen. Außerdem soll eine dauerhafte Heizkostenkomponente als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung im Falle von selbstnutzenden Eigentümern in die Wohngeldberechnung eingehen. Eine Klimakomponente soll als Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung angerechnet werden, um laut Bundesregierung strukturelle Mieterhöhungen im Wohngeld aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich berücksichtigen zu können.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien:

https://dip.bundestag.de/drucksache/entwurf-eines-gesetzes-zur-erh%C3%B6hung-des-wohngeldes-wohngeld-plus-gesetz/263603

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien:

https://dip.bundestag.de/drucksache/entwurf-eines-gesetzes-zur-erh%C3%B6hung-des-wohngeldes-wohngeld-plus-gesetz/264050

Die Stellungnahmen der Sachverständigen, das Video der Anhörung und weitere Informationen auf bundestag.de:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-pa-wohnen-wohngeld-plus-gesetz-918132

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