09.11.2022 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Ausschuss — hib 638/2022

Grünes Licht für Kostenteilung bei Kohlendioxidpreis

Berlin: (hib/JOH) Der Bauausschuss hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (KohlendioxidkostenaufteilungsgesetzG, 20/3172) gebilligt. Die Linksfraktion enthielt sich.

Der Bundestag will morgen Mittag in zweiter und dritter Lesung über die Vorlage abstimmen, die ab dem 1. Januar 2023 ein Stufenmodell für die Aufteilung des Kohlendioxidpreises zwischen Mietern und Vermietern vorsieht. Bisher tragen die Mieterinnen und Mieter die Kosten allein.

Wenn sie zuhause mit Öl oder Gas heizen, müssen sie seit 2021 einen zusätzlichen Kohlendioxidpreis zahlen. Künftig sollen die Kostenanteile entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und damit der energetischen Qualität des Gebäudes berechnet werden. Bei Nichtwohngebäuden soll zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten eingeführt werden.

Das Stufenmodell werde für eine faire Aufteilung sorgen, zeigte sich ein Vertreter der SPD-Fraktion überzeugt. Auf Vermieterseite setzte es einen Anreiz zu energetischen Sanierungen und auf Seite der Mieterinnen und Mieter zu energieeffizientem Verhalten. Nach intensiven Verhandlungen sei der Entwurf nachgebessert worden.

Unter anderem sollen Brennstofflieferanten nun eine Informationspflicht haben, damit Mieter, die sich selbst mit Brennstoffen versorgen, dem Vermieter gegenüber Erstattungsansprüche geltend machen können. In der untersten Stufe bei besonders emissionsreichen Gebäuden sollen die Vermieter außerdem 95 Prozent der CO2-Abgabe tragen und nicht wie bisher geplant 90 Prozent. Ein entsprechender Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde vom Ausschuss mehrheitlich verabschiedet.

Die Fraktionen von Union und AfD begründeten ihre Ablehnung mit falschen Lenkungswirkungen. Das Stufensystem werde zu einer Bevorzugung von Mietern führen, die wenig heizen. Familien und ältere Menschen hätten das Nachsehen. Verhielten die Mieter sich sparsam, würde das Gebäude zudem energetisch besser eingestuft und es werde für sie teurer, kritisierte zudem ein Unions-Vertreter auf die Abhängigkeit der Stufeneinteilung vom Heizverhalten. Dies sei an Absurdität nicht zu überbieten.

Die AfD forderte überdies die Abschaffung oder zumindest Aussetzung des Kohlendioxidpreises, da er die ohnehin hohen Wohnkosten in der aktuellen Situation nur weiter verteure. Die Menschen würden angesichts der hohen Energiekosten sowieso sparen, daher habe die Abgabe nicht die erhoffte Lenkungswirkung.

Eine Vertreterin der Grünen-Fraktion nannte den Entwurf die zweitbeste Lösung. Besser wäre es gewesen, die Kostenanteile auf Basis der Energiebedarfsausweise zu berechnen, aber diese seien bisher nicht rechtssicher ausgestaltet. Es brauche aber eine kurzfristige Lösung, um etwa Mieter in schlecht sanierten Gebäuden stärker zu entlasten. Ziel sei es, dass diese schnell saniert würden.

Die FDP-Fraktion wandte sich entschieden gegen die von der AfD geforderte Aussetzung oder Abschaffung des CO2-Preises. Dieser sei das entscheidende Instrumentarium, um den Weg der CO2-Freiheit zu gehen. Das vorliegende Stufenmodell sei aus Sicht der FDP nicht optimal, aber Nichtstun sei auch keine Option, betonte ein Fraktionsvertreter. Er stellte aber klar, dass die FDP Nachbesserungen für sinnvoll erachtet.

Eine Abgeordnete der Linksfraktion kritisierte, dass auch mit dem neuen Gesetz ein Großteil der Kohlendioxidkosten von den Mieterinnen und Mietern getragen würden. Dies belaste die Menschen zusätzlich zur Steigerung der Energiekosten. Der Entwurf sehe auch nicht vor, dass der Preis entfalle, wenn ein Gebäude saniert sei. Einem Antrag (20/1329) der Linken mit der Forderung, den CO2-Preis nicht den Mieterinnen und Mietern aufzubürden, stimmte im Ausschuss jedoch keine der anderen Fraktionen zu.

In einer öffentlichen Anhörung des Bauausschusses hatten am 26. September auch zahlreiche Sachverständige Kritik an dem Gesetzentwurf geübt und unter anderem gefordert, die Energiebedarfsausweis zur Grundlage der Stufeneinteilung zu machen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien:

https://dip.bundestag.de/drucksache/entwurf-eines-gesetzes-zur-aufteilung-der-kohlendioxidkosten-kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz-co2kostaufg/262562

Die Stellungnahmen der Sachverständigen, das Video der Anhörung und weitere Informationen auf bundestag.de:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw39-pa-wohnen-908968

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