Hilfen für arme Länder bei Klima- und Katastrophenschäden
Berlin: (hib/VOM) „Absicherungspakete“ des Globalen Schutzschirms gegen Klimarisiken werden von verschiedenen bi- und multilateralen Gebern sowie von der zentralen Finanzierungsstruktur des Schutzschirms finanziert. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4258) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3997) erläutert, wird der Schutzschirm von einem hochrangigen Steuerungsgremium geführt sowie von einer Koordinierungsstruktur begleitet, die aus zentralen Umsetzungspartnern besteht. Die Absicherungspakete würden zusammen mit Ländern erarbeitet, die besonders verwundbar gegenüber Klimarisiken sind.
Diese Finanzierungsstruktur des Schutzschirms besteht laut Bundesregierung aus drei komplementären Finanzierungsvehikeln, die bei der Weltbank, der Frankfurt School of Finance and Management sowie beim Climate Vulnerable Forum (CVF), einer Partnerschaft von aufgrund der Erderwärmung besonders verwundbaren Ländern, und der Vulnerable Twenty (V20), einer Kooperationsinitiative der Finanzminister dieser Länder, angesiedelt sind. Über die Kostenteilung ließen sich keine verallgemeinernden Aussagen treffen, schreibt die Regierung, da die verschiedenen Programme die Umsetzung je nach Kontext unterschiedlich finanzierten. Auch habe der Schutzschirm kein festgelegtes finanzielles Volumen.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, können unter dem Schutzschirm unterschiedliche Finanzinstrumente unterstützt werden, die eine Absicherung für klima- und katastrophenbedingte Schäden und Verluste für arme und verwundbare Länder und Menschen leisten. Auf Ebene der Haushalte und Unternehmen gehörten dazu unter anderem Klimarisikoversicherungen, Kreditgarantieren, Agrarversicherungen und Risk-Sharing-Netzwerke. Auf Regierungsebene würden einerseits Instrumente der vorabdefinierten Risikofinanzierung unterstützt, die im Katastrophenfall schnell und verlässlich auszahlt. Dazu gehörten Versicherungspolicen von Risikopools, bedingte Darlehen („contingent credit“), Budgetreserven („contingency reserves“) sowie direkter Risikotransfer ohne Risikopool an Versicherer oder an den Kapitalmarkt (etwa über „catastrophe bonds“). Andererseits unterstütze der Schutzschirm den Aufbau von Prozessen und Systemen zur Umsetzung des ausgezahlten Geldes, um betroffenen Gemeinden und Menschen schnelle Nothilfe und Wiederaufbau zu ermöglichen. Dazu gehörten unter anderem adaptive soziale Sicherungssysteme, Notfallpläne und Cash Transfer, heißt es in der Antwort.
Zu den klimabedingten Naturkatastrophen zählten unter anderem Dürren, Fluten und Überschwemmungen, tropische Zyklone, Hagelstürme und Tornados, erläutert die Regierung. Nicht klimabedingte Naturkatastrophen umfassten hingegen geophysikalische Risiken, die vom Klimawandel nicht beeinflusst werden wie Erdbeben, Tsunamis oder Vulkanausbrüche. Der Schutzschirm soll nach Darstellung der Regierung zum Umgang mit klimabedingten Naturkatastrophen beitragen. Er werde klimavulnerable Länder aber auch bei der finanziellen Absicherung gegen geophysikalische Risiken unterstützen, sofern diese im Zusammenspiel mit Klimarisiken die Risikosituation des jeweiligen Landes verstärken („compounding risks“).