11.11.2022 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Gesetzentwurf — hib 653/2022

Etat 2023: Ausgaben für Wohngeld mehr als verdreifacht

Berlin: (hib/VOM) Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) kann 2023 in ihrem Geschäftsbereich mit Ausgaben in Höhe von 7,33 Milliarden Euro rechnen. Der vom Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen beschlossene Etat für den Einzelplan 25 liegt damit um 2,32 Milliarden Euro über dem Ansatz im Regierungsentwurf (5,01 Milliarden Euro) und um 2,37 Milliarden Euro über dem Soll für 2022 (4,96 Milliarden Euro). Die neu ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre liegen mit 3,38 Milliarden Euro rund 379 Millionen Euro über dem Regierungsentwurf (3,01 Milliarden Euro). Auf der Einnahmenseite sind für 2023 245,37 Millionen Euro veranschlagt, das sind 14.000 Euro mehr als im Regierungsentwurf (245,35 Millionen Euro) und 20,36 Millionen Euro weniger als 2022 (265,73 Millionen Euro).

Die wesentliche inhaltliche und finanziell gewichtige Änderung im Einzelplan begründet sich durch die geplante Ausweitung des Wohngeldes. Die Ausgaben für die Sozialleistung sind nunmehr mit 2,9 Milliarden Euro um 2,21 Milliarden Euro höher veranschlagt als im Regierungsentwurf (Soll 2022: 895 Millionen Euro).

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Bereinigungssitzung die für das Baukindergeld vorgesehenen Mittel um 18,02 Millionen Euro gekürzt, sodass dafür noch ein Betrag von 841,04 Millionen Euro zur Verfügung steht. Die eingesparten Mittel sollen an anderer Stelle eingesetzt werden. So wird das Programm „Altersgerecht bauen“ der KfW-Bankengruppe um 7,25 Millionen Euro auf 70,25 Millionen Euro aufgestockt. Zusätzliche Ausgaben von 20 Millionen Euro gehen auf das Konto von Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement.

Die übrigen Ausgabensteigerungen summieren sich auf 87 Millionen Euro. Davon soll mit sechs Millionen Euro die Nachrüstung von Partikelfiltern für Baumaschinen gefördert werden. Mehrausgaben wurden auch angesetzt bei der Forschungs- und Entwicklungsförderung im Baubereich, die mit zusätzlichen 4,77 Millionen Euro bedacht wird und nun über 17,01 Millionen Euro verfügt. Zur Begründung heißt es, gestiegene Preise erschwerten es zunehmend, den aktuellen Überhang an Baugenehmigungen zu akzeptablen Kosten und in angemessenen Fristen abzubauen.

Von 4 auf 9,9 Millionen Euro erhöht hat der Ausschuss die Zuschüsse zur Errichtung des „House of One“ in Berlin-Mitte, zudem wurden dafür Verpflichtungsermächtigungen bis 2026 von zehn Millionen Euro eingestellt. Das „House of One“ ist ein interreligiöses Bauprojekt, das den jüdisch-christlich-islamischen Dialog fördern soll.

Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 476,29 Euro vor. Das sind 31,1 Milliarden Euro mehr als von der Bundesregierung ursprünglich geplant (Soll 2022: 495,79 Milliarden). Über den Haushalt für 2023 wird der Bundestag vom 22. November bis 25. November abschließend beraten.

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