11.11.2022 Klimaschutz und Energie — Gesetzentwurf — hib 653/2022

Etat 2023: 1,52 Mrd. Euro mehr für Wirtschaft & Klimaschutz

Berlin: (hib/HAU) Ein Plus von 1,52 Milliarden Euro bei den Ausgaben und von 5,45 Milliarden Euro bei den Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre im Vergleich zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung (20/3100) steht als Ergebnis der in der Nacht zum Freitag abgeschlossenen Haushaltsberatungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Einzelplan 09) fest. Damit kann Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) für 2023 mit 14,57 Milliarden Euro planen (Soll 2022:11,33 Milliarden Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen steigen auf 15,17 Milliarden Euro.

Zwei gewichtige Änderungen im Einzelplan 09 beziehen sich auf die PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ soll ein Sonderprogramm „Sicherung der PCK und Transformation in den Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen“ mit einem Volumen von 375 Millionen Euro für die nächsten zehn Jahr aufgelegt werden. 2023 stehen dafür nunmehr 12,5 Millionen Euro zur Verfügung, als Verpflichtungsermächtigung sind für die kommenden Haushaltsjahre zunächst 85,1 Millionen Euro ausgebracht. Ferner werden für 2023 140,4 Millionen Euro und für die kommenden Haushaltsjahre 210,8 Millionen Euro für „Maßnahmen zur Sicherung der Pipelinerohölversorgung der für die Versorgung von Nordostdeutschland mit Mineralölprodukten und Kraftstoffen essenziellen Erdölraffinerie PCK Schwedt“ eingeplant. Dazu soll die Pipeline Rostock-Schwedt ertüchtigt werden.

Neu eingestellt in den Haushalt wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen der Titel „Finanzierungen für Investitionen sowie Ausgaben für den Betrieb von Schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage and Regasification Units, FSRU)“ mit 738 Millionen Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen hierfür belaufen sich auf 2,3 Milliarden Euro.

Zwei weitere Änderungen bei IPCEI-bezogenen Ansätzen (wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse) werden mit Verzögerungen bei der beihilferechtlichen Genehmigung begründet, die dazu führen, dass für 2022 geplante Ausgaben erst 2023 anfallen und die im aktuellen Haushalt ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen verfallen. Entsprechend soll der Ausgabeansatz im Titel „Mikroelektronik für die Digitalisierung“ mit 879 Millionen Euro um 425 Millionen Euro höher ausfallen als im Regierungsentwurf, die Verpflichtungsermächtigungen werden um 1,05 Milliarden Euro erhöht. Für Ausgaben im Titel „IPCEI Cloud und Datenverarbeitung“ sind hingegen nur neue Verpflichtungsermächtigungen im Volumen von 485,5 Millionen Euro ausgebracht worden.

Gekürzt gegenüber dem Regierungsentwurf wird unter anderem der Ansatz für „Zuweisungen an die Länder zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Reserve für die Anpassung an den Brexit (BAR)“ um 16,14 Millionen Euro auf 28,0 Millionen Euro. Auch im Titel „Pandemievorsorge / Nationale Reserve Gesundheitsschutz“ wurde im parlamentarischen Verfahren der Rotstift angesetzt. Geplant wird für 2023 nun mit Ausgaben in Höhe von 28 Millionen Euro, im Regierungsentwurf waren es 44 Millionen Euro. 35 Millionen Euro weniger als ursprünglich vorgesehen soll es für die „Produktion und Entwicklung von Hilfsstoffen für mRNA-Therapeutik“ geben.

Die hib-Meldung zum ersten Beratungsdurchgang im Haushaltsausschuss: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-913264

Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 476,29 Euro vor. Das sind 31,1 Milliarden Euro mehr als von der Bundesregierung geplant (Soll 2022: 495,79 Milliarden). Über den Haushalt für 2023 wird der Bundestag vom 22. November bis 25. November abschließend beraten.

Marginalspalte