Linksfraktion fordert Gesetzentwurf zum Vorkaufsrecht
Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in einem Antrag (20/4422) auf, sofort einen Gesetzesentwurf für ein rechtssicher anwendbares kommunales Vorkaufsrecht vorzulegen. Insbesondere sollte dabei Paragraf 26 Nummer 4 des Baugesetzbuches (BauGB) neugefasst werden, damit die Anwendung des Vorkaufsrechts dann „ermöglicht wird, wenn anzunehmen ist, dass künftige Bebauung oder Nutzung des Grundstücks den Zielen und Zwecken der Erhaltungssatzung widersprechen werden“. Außerdem sollten die in Paragraf 27 Baugesetzbuch genannten Verpflichtungen zur Abwendung eines gesetzlich begründeten Vorkaufsrechts dahingehend konkretisiert werden, dass städtebauliche Maßnahmen, die den Erhalt der Wohnbevölkerung gefährdeten, für einen durch die Kommune zu bestimmenden Zeitpunkt untersagt werden können.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das die „geübte Anwendung“ des kommunalen Vorkaufsrechts zum zukünftigen Schutz der Wohnbevölkerung gekippt habe, jährt sich am 9. November 2022 zum ersten Mal, betont die Linksfraktion. Obwohl die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag die Prüfung der Wiederherstellung des Vorkaufsrechts angekündigt und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) schon mehrfach öffentlich versprochen habe, zügig einen Gesetzesentwurf vorzulegen, sei noch nichts dergleichen geschehen. Weil die Kommunen derweil nicht in der Lage seien, ihre Mieterinnen und Mieter zu schützen, müsse eine Neufassung schnellstmöglich realisiert werden, mahnen die Abgeordneten.
Das kommunale Vorkaufsrecht nach den Paragrafen 24 ff Baugesetzbuch stellt den Kommune nach Ansicht der Linksfraktion „ein Instrument zu Sicherung der kommunalen Bauleitplanung und städtebaulicher Ziele zu, das auch nutzbar gemacht werden konnte, um die angestammte Bevölkerung vor Verdrängung durch bauliche Veränderungen zu schützen.“