16.11.2022 Recht — Antrag — hib 665/2022

Linke fordert „mehr Gleichheit im Strafrecht“

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke hat einen umfassenden rechtspolitischen Antrag (20/4419) „für mehr Gleichheit im Strafrecht“ eingebracht. Die Abgeordneten fordern, „Armutsbestrafung“ abzuschaffen und ein Unternehmensstrafrecht einzuführen. Zur Begründung führt die Fraktion beispielsweise an, dass sich geschätzt 56.000 Menschen pro Jahr in Gefängnissen befänden, „weil sie nicht dazu in der Lage sind, die meist durch Strafbefehl verschickten und für sie zu hohen Geldstrafen zu bezahlen“. Dahinter stünden nach Darstellung der Fraktion Bagatelldelikte. Gleichzeitig würden Unternehmen in Deutschland „Schäden in Millionenhöhe oder auch Milliardenhöhe anrichten, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden“. Die verurteilten Vorstandschefs oder Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wiederum würden die ihnen auferlegten Geldstrafen ihrerseits recht einfach über den Konzern von der Steuer absetzen können, kritisieren die Abgeordneten.

Zu den Forderungen der Fraktion gehört, die Entkriminalisierung von Straftaten wie Fahren ohne Fahrschein, Containern und Drogenbesitz zum Eigengebrauch sowie die Verbrauchsmittelentwendung milder zu bestrafen. Ferne sollten Ersatzfreiheitsstrafen abgeschafft, Geldstrafen am Einbußeprinzip orientiert, die Zustellung der Strafbefehle reformiert und die Pflichtverteidigung und die Prozesskostenbeihilfe ausgeweitet werden. Das von der Fraktion geforderte Unternehmensstrafrecht soll laut Antrag unter anderem die Möglichkeit vorsehen, Gewinne und Vermögen abzuschöpfen, umsatzorientierte Geldsanktionen zu verhängen, Konzessionen und Lizenzen entziehen zu können, Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen und „als letztes Mittel“ Unternehmen aufzulösen.

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