18.11.2022 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 670/2022

Etat 2023: Klima- und Transformationsfonds (Sondervermögen)

Berlin: (hib/SCR) Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen im kommenden Jahr Zuweisungen, Zuschüsse und Investitionen in Höhe von 35,96 Milliarden Euro geleistet werden. Das sind 8,02 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind 110,24 Milliarden Euro gebunden. Gegenüber der Planung für 2023 im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts (Kapitel 6002, Einzelplan 60, 20/3100) fallen diese Ausgaben in dem Wirtschaftsplan des Fonds um 602 Millionen Euro und die Verpflichtungsermächtigungen um 5,02 Milliarden Euro höher aus. Der Klima- und Transformationsfonds, früher: Energie- und Klimafonds, ist ein Sondervermögen des Bundes und dient zur Finanzierung von klima-, energie- und transformationspolitischer Vorhaben.

Der größte Ausgabeposten im Wirtschaftsplan ist die „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich“. Dafür sind 2023 13,86 Milliarden Euro veranschlagt und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 12,38 Milliarden Euro. Die Ansätze fallen etwas niedriger als im Regierungsentwurf aus, Grund dafür sind Umschichtungen (siehe unten).

2023 und in den Folgejahren mit hohen Ausgaben zu Buche schlagen auch die Ausgaben im Titel „Dekarbonisierung der Industrie“, die vor allem auf das gleichnamige Förderprogramm entfallen. Für 2023 sind 2,21 Milliarden Euro vorgesehen, die Verpflichtungsermächtigung fällt mit 66,17 Milliarden Euro um 18,245 Milliarden Euro höher aus als im Regierungsentwurf. Grund hierfür ist eine Neuveranschlagung einer nicht in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigung in 2022.

Deutlich höher fallen die „Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen“ aus. Sie sind nunmehr mit rund drei Milliarden Euro veranschlagt nach 2,56 Milliarden Euro im Regierungsentwurf (Soll 2022: 944 Millionen Euro). Die „Ausgleichszahlungen für Betreiber von Kohlekraftwerken“ sollen 505,3 Millionen Euro betragen, die Beihilfen nach Paragraf 11 BEHG sind mit 349,7 Millionen Euro veranschlagt, darunter fallen vor allem Carbon-Leakage-Kompensationen für Unternehmen (329 Millionen Euro).

Zu den wesentlichen Neuerungen im Wirtschaftsplan gehören drei neue Titel. Für eine neue Förderrichtlinie „Klimafreundlicher Neubau- und Wohneigentumsförderung von Familien“ sind in einem neuen Titel insgesamt 1,1 Milliarden Euro für die kommenden Haushaltsjahre ausgebracht, davon 15,4 Millionen Euro in 2023. 100 Millionen Euro sind für Neubauförderung von Nicht-Wohngebäuden vorgesehen. Das Gros der Mittel kommt aus einer Umschichtung aus dem Titel „Förderungen für Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“.

Für „Fördermaßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ sind in den kommenden Jahren insgesamt 100 Millionen Euro vorgesehen. Acht Millionen Euro sollen 2023 fließen, das Gros dann in den folgenden Haushaltsjahren. Die Mittel sind bis zur Vorlage eines Umsetzungsprogrammes gesperrt, über die Auswahl der Projekte soll der Haushaltsausschuss entscheiden.

Für ein „Aufbauprogramm Wärmepumpen“ sind in dem Wirtschaftsplan erstmalig 25 Millionen Euro etatisiert, davon sollen 15 Millionen Euro im Jahr 2023 fließen. Wie die Koalitionsfraktionen zur Begründung ausführten, besteht in dem Bereich ein Fachkräftemangel, um das ausgegebene Ziel der Inbetriebnahme von 500.000 neuen Wärmepumpen jährlich ab 2024 umzusetzen. Mit dem Programm sollen die Fachkräfte entsprechend qualifiziert werden.

Wesentliche Änderungen in bestehenden Titeln betreffen unter anderem den Ausgabeansatz für „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen sind für 2023 nunmehr Ausgaben in Höhe von 162,7 Millionen Euro veranschlagt (+ 20 Millionen Euro). Als Verpflichtungsermächtigung sind 327 Millionen Euro neu ausgebracht, davon rund 147 Millionen Euro als Neuveranschlagung nicht in Anspruch genommener Verpflichtungsermächtigungen aus 2022. Über die Auswahl der Programme soll der Haushaltsausschuss entscheiden.

Zudem wurde die überjährige Finanzierung von Projekten des Titels „Sanierung kommunaler Einrichtungen in dem Bereich Sport, Jugend und Kultur“ dargestellt. Der Ansatz für 2023 fällt mit 32 Millionen Euro um acht Millionen Euro höher aus als im Regierungsentwurf. Zudem ist nunmehr eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 817 Millionen Euro für die kommenden Haushaltsjahre ausgebracht. Davon handelt es sich bei 425 Millionen Euro um eine Neuveranschlagung einer bereits mit dem Haushalt 2022 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigung, die ansonsten verfallen wäre.

Für eine neue Förderrichtlinie, um Klein- und Kleinstunternehmen etwa im Lebensmittelhandwerk bei Umstellung von Produktionsanlagen von Gas und Öl auf Strom zu unterstützen, werden im Titel „Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe“ zusätzliche 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, davon 50 Millionen Euro in 2023 und jeweils 25 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung für 2024 und 2025.

Die Einnahmen setzen sich aus Erlösen aus dem Emissionshandel sowie aus der CO2-Bepreisung zusammen. Mit summiert 15,93 Milliarden Euro fallen diese Einnahmen um 3,54 Milliarden Euro geringer aus als im Regierungsentwurf. Grund hierfür sind laut den Angaben Änderungen in den Kalkulationen beim Emissionshandel sowie unter anderem die Verschiebung der Erhöhung des CO2-Preises. Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt sind anders als 2022 (5,85 Milliarden Euro) und 2021 (62,48 Milliarden Euro) nicht vorgesehen. Das Bundesfinanzministerium geht zudem von einer Globalen Mehreinnahme in Höhe von 5,95 Milliarden Euro aus. Ferner sollen aus der Rücklage 78,89 Milliarden Euro entnommen werden und gleichzeitig 64,81 Milliarden Euro der Rücklage zugeführt werden (Regierungsentwurf: 68,95 Milliarden Euro).

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