22.11.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 677/2022

Gesetzentwurf zum Tierarzneimittelgesetz angenommen

Berlin: (hib/NKI) In einer Sondersitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP der Gesetzentwurf und zahlreiche Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes (20/3712) angenommen worden. Zudem wurde ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt.

Zukünftig sollen umfassende Daten über die Vergabe von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln an Nutztiere an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermittelt werden. Die vorgesehenen Änderungen im Tierarzneimittelgesetz (TAMG) würden das nationale Antibiotikaminimierungskonzept erweitern und eine EU-einheitliche Antibiotikadatenerfassung über Tierarzneimittel erfüllen. Alle drei Jahre soll das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durch Evaluierung die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen.

An dem Entwurf der Bundesregierung gibt es jedoch Kritik. Auch am Dienstagvormittag zeigte sich das uneinheitliche Bild, alle Oppositionsparteien positionierten sich erneut gegen die Änderungen. Bereits in der Bundestagsdebatte Mitte Oktober und in einer Öffentlichen Anhörung im Ausschuss war vor allem Kritik über das hohe Maß an Bürokratie laut geworden, die mit den vorgesehenen Änderungen insbesondere auf Tierärzte zukomme.

Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion hieß es dazu heute noch einmal, dass das Gesetz nicht nur eine Eins-zu-eins-Übernahme der von der EU geforderten Maßnahmen vorsehe, sondern weitere Vorgaben mache. Zudem werde die Reduzierung der Antibiotikavergabe gefordert, was jedoch seit zehn Jahren bereits der Fall sei: Die Vergabe sei seit dem Jahr 2011 um 65 Prozent zurückgegangen.

Die Fraktion Die Linke bemängelte, dass im Gesetzentwurf die Ursachen für die Vergabe von Antibiotika in der Tierhaltung nicht berücksichtigt würden.

Dem widersprachen die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen. Der Gesetzentwurf und die Änderungen seien notwendig, vor allem könne die Dokumentation der Vergabe nun gründlicher geschehen, weil, falls notwendig und gewünscht, auch ein zweiter Tierarzt hinzugezogen werden könne. Zudem gelte es die Vergabe von Antibiotika in der Tierhaltung weiter zu reduzieren.

Im Laufe des Tages soll entschieden werden, wann der Tagesordnungspunkt ins Plenum kommt, ein genauer Termin dazu stand bis Dienstagmittag noch nicht fest.

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