22.11.2022 Klimaschutz und Energie — Ausschuss — hib 678/2022

Ausschuss empfiehlt geänderte Fassung des der EnSig-Novelle

Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Energie und Klimaschutz hat am Dienstag, den 22. November 2022 über den Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften“, EnSiG 4.0 (20/4328) beraten.

Wichtigste Änderung: Mit der Ergänzung des Paragrafen 3 des EnSiG um den neuen Absatz 3a wird festgelegt, dass der Bundestag bei der Feststellung einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung durch Rechtsverordnung der Bundesregierung zu beteiligen ist. „Es ist wichtig, dass der Bundestag seine Kontrollfunktion auch im Falle einer Energieversorgungskrise effektiv wahrnehmen kann“, heißt es dazu im Änderungsantrag. Deshalb sei die Rechtsverordnung der Bundesregierung, durch die eine unmittelbare Gefährdung oder Störung der Energieversorgung festgestellt wird, nach ihrer Verkündung dem Bundestag mitzuteilen - und sie sei unverzüglich aufzuheben, wenn es der Bundestag innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung verlange. Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Möglichkeit einer Enteignung beweglicher Sachen - gemeint sind zum Beispiel Pipelinerohre und Dokumente, Unterlagen und Daten: Die Änderungen präzisieren die Regelung des Paragrafen 23a Absatz 1. Sie sollen der Klarstellung des Gewollten dienen.

Ein zweites Anliegen des Änderungantrags betrifft den Aufbau des Wasserstoffnetzes. Für diesen seien die gemeinsamen europäischen Vorgaben zur Netzplanung und -entwicklung, zum Entflechtungsrecht, zur Rolle des Gasnetzes und zur Finanzierung im Wasserstoffbereich von maßgeblicher Bedeutung. Anders als zunächst vorgesehen, würden die Gesetzgebungsarbeiten zum Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaket aber voraussichtlich erst Ende des Jahres 2023 abgeschlossen sein. Um die Vorbereitung in Deutschland voranzubringen, solle daher neben der notwendigen Verschiebung zusätzlich noch ein Zwischenbericht zur Jahresmitte 2023 als Diskussionsgrundlage für Politik, Akteure des Sektors und der Gesellschaft vorgesehen werden.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Unionsfraktion die Annahme des Änderungsantrags - und mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Linken die Annahme des Gesetzentwurfs in der entsprechend geänderten Fassung zu empfehlen.

Ebenfalls beschlossen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linken gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und AfD wurde die Annahme eines Entschließungsantrags, der in einem ersten Punkt ein Monitoring über die Marktverfügbarkeit unerlässlicher Betriebsstoffe für kritische Infrastrukturen vorsieht, insbesondere der Energieversorgung und des Verkehrssektors. In einem zweiten Punkt sollen im Rahmen des Zwischenberichts dem Bundestag Eckpunkte für ein Konzept zum weiteren Aufbau des deutschen Wasserstoffnetzes vorgelegt werden.

Abgelehnt mit den Stimmen aller Fraktionen außer der antragstellenden Union wurde ein Entschließungsantrag von CDU und CSU, der zusammenfasst, was die Union nach wie vor am Gesetzentwurf zu kritisieren hat.

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