Ceta-Vorschlag liegt zur Erörterung mit Kanada vor
Berlin: (hib/EMU) Ein konsolidierter Textvorschlag zum Freihandelsabkommen Ceta, der auf dem Entwurf einer Interpretationserklärung der Bundesregierung und anderer EU-Mitgliedsstaaten fußt, muss nun mit den kanadischen Partnern erörtert werden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/4442) auf eine Kleine Anfrage (20/3983) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten hatten wissen wollen, wie der Zeitplan und das weitere Vorgehen bis zur vollständigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada aussieht.
Die Europäische Kommission werde dem Rat einen Beschlussvorschlag vorlegen, der im Einvernehmen mit Kanada durch den Gemischten Ceta-Ausschuss angenommen werden solle. Die Bundesregierung sei zuversichtlich, dass „alle EU-Mitgliedstaaten die Klarstellungen mittragen werden“, heißt es in der Antwort.
Ein Eckpunktepapier der Bundesregierung vom Juli 2022 nennt als Ziel die Ratifizierung durch Deutschland den Herbst dieses Jahres. „Eine Prognose über den Zeitplan für das parlamentarische Verfahren in anderen Mitgliedstaaten kann die Bundesregierung nicht abgeben“, heißt es in der Antwort.
Auf die Frage der Abgeordneten, inwieweit bei den aktuellen Verhandlungen Bezug auf die Ankündigung, Investorenschutz und direkte Enteignung wirksam zu beschränken, eingegangen werde, schreibt die Bundesregierung, dass mit Hilfe der Interpretationserklärung gewisse Investitionsschutzstandards („billige und gerechte Behandlung“ und Schutz vor indirekter Enteignung) präzisiert würden. Das staatliche Regulierungsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit dem Klimaschutz, werde gestärkt: „So wird mehr Rechtssicherheit gewährt und missbräuchlichen Klagen durch Investoren weiter vorgebeugt.“ Man sehe keinen Bedarf einer Nachbesserung der Investitionserklärung.