Anhörung zur Beschleunigung der Asylverfahren
Berlin: (hib/STO) Um den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FPD „zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren“ (20/4327) geht es am Montag, dem 28. November 2022, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 12 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 600) beginnt, werden elf Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).
Der Gesetzentwurf sieht eine Vereinheitlichung der asylrechtlichen Rechtsprechung vor, die ebenso wie weitere prozessuale Änderungen zu einer Beschleunigung der Gerichtsverfahren führen soll. Zudem sollen die Regelüberprüfung von Asylbescheiden gestrichen werden und Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zukünftig nur noch anlassbezogen erfolgen, um dadurch die Kapazitäten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) besser zu nutzen. Entlastet werden soll das Bamf der Vorlage zufolge auch mit der „Schaffung von Möglichkeiten, die das Asylverfahren erleichtern und das Asylrecht in der Rechtspraxis vereinfachen“.
Wie die drei Fraktionen schreiben, führte die große Zahl der Asylsuchenden, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind, zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der Klageverfahren in Asylangelegenheiten bei den Verwaltungsgerichten. Die Verwaltungsgerichte bauten die anhängigen Verfahren zwar kontinuierlich ab, doch seien Ende Juli 2022 weiterhin 135.603 erstinstanzliche Verfahren anhängig gewesen. Beim Bamf seien zudem mit Stand August dieses Jahres 100.377 Verfahren anhängig gewesen. „Bei einer Gesamtklagequote von 38,4 Prozent im Jahr 2021 und 33,5 Prozent zum 31. Juli 2022 ist absehbar, dass die Verwaltungsgerichte auch weiterhin stark belastet sein werden“, heißt es in der Vorlage weiter.
Weiter führen die Koalitionsfraktionen aus, dass das bestehende Prozessrecht im Asylverfahren eine Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung befördere, „die zur Rechtsunsicherheit führt, die wiederum mehr Gerichtsverfahren sowie eine längere Verfahrensdauer zur Folge hat“. Durch die verstärkte Befassung des Bundesverwaltungsgerichts mit grundsätzlichen Fragen sollten die Gerichte der unteren Instanzen entlastet und verlässliche Prüfungsmaßstäbe für das Bamf geschaffen werden. Zudem sollten weitere Änderungen des Asylgesetzes zur Beschleunigung der Asylklageverfahren führen und damit die Verwaltungsgerichtsbarkeit entlasten. Hierzu gehöre insbesondere eine Regelung zur Erleichterung von asylgerichtlichen Entscheidungen im schriftlichen Verfahren. Durch eine Lockerung des Zurückverweisungsverbots könne zudem die Lastenverteilung zwischen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten besser gesteuert werden.
Ferner soll den Fraktionen zufolge einer Verzögerung von Verfahren durch missbräuchliche Befangenheitsanträge entgegengewirkt werden. Durch die Einführung einer gesetzlich angeordneten Klageänderung sollten die Asylverfahren schneller abschließend entschieden werden.
Vorgesehen ist zudem die Einführung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung, die die „Effizienz von Asylverfahren durch gut informierte Asylsuchende erhöhen und die Qualität der behördlichen Entscheidungen verbessern“ soll. Zugleich soll die Akzeptanz der Asylentscheidungen laut Vorlage durch den behördenunabhängigen Charakter der Asylverfahrensberatung gesteigert werden.