Bei Immobilien keine Bezahlung mit Diamanten
Berlin: (hib/HLE) Beim geplanten Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz soll es noch Verbesserungen geben. Das geplante Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften soll auch die Zahlung mit Diamanten einschließen, erklärte ein Vertreter der SPD-Fraktion am Mittwoch in einer vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung des Finanzausschusses bei der Beratung des von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (20/4326). Eine der wichtigsten Maßnahmen besteht in der Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene. Dort soll auch eine Hinweisannahmestelle eingerichtet werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei Immobilientransaktionen nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden darf.
Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion verwies auf die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf. Fast alle Sachverständigen hätten Kritik an der planten Zentralstelle geübt. Die Bedenken sollten ernst genommen werden.
Die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen widersprachen dem Eindruck der Union. Man spreche über eine Verwaltungsbehörde und nicht mehr. Da sei in der Anhörung einiges durcheinander gegangen, so der Sprecher der FDP-Fraktion, der den Entwurf als wirklich großen und wichtigen Schritt lobte. Auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird jetzt bei der Sanktionsdurchsetzung ein wichtiger Schritt gemacht. Es gebe aber auch in Zukunft noch in diesem Bereich viel zu tun.
Die Fraktion der AfD verwies auf Defizite bei der digitalen Infrastruktur, die einer wirksamen Sanktionsdurchsetzung im Wege stehen würden. Man sei gespannt, welche Änderungen die Koalition jetzt noch vornehmen wolle.
Die Fraktion Die Linke sprach sich dafür aus, in den Gesetzentwurf gleich ein generelles Barzahlungsverbot ab einer bestimmten Obergrenze aufzunehmen. Angesichts der Sachverständigen-Kritik an der Zentralstelle stelle sich die Frage, ob das Zollkriminalamt die Aufgaben besser übernehmen könnte.
Der Gesetzentwurf soll in der Sitzung des Finanzausschusses am 30. November weiter beraten werden.