28.11.2022 Verkehr — Antwort — hib 693/2022

Personalsituation an deutschen Flughäfen

Berlin: (hib/HAU) Laut Bundesregierung wurden nach aktuellem Stand 91 Visa an türkische Hilfskräfte zur vorübergehenden Beschäftigung an einem Flughafen in Deutschland erteilt. Ob auf jedes erteilte Visum auch eine Einreise und Beschäftigungsaufnahme erfolgte, sei der Bundesregierung nicht bekannt, heißt es in der Antwort (20/4501) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/4035).

Zur Beantwortung der Frage, was die Bundesregierung tut, um gegen den aktuellen Fachkräftemangel im Flugverkehrssektor vorzugehen, wird auf eine frühere Antwort (20/3419) verwiesen. Darin heißt es: Die Bundesagentur für Arbeit unterstütze entsprechend ihrem arbeitsmarktpolitischen Auftrag den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Die Agenturen für Arbeit würden in den betroffenen Regionen vielfältige Aktivitäten unternehmen, um Personal für den Einsatz an Flughäfen zu gewinnen. Beispielsweise bestehe am Flughafen Frankfurt eine eigene Airport-Agentur der Agentur für Arbeit Frankfurt, am Flughafen München ein Büro der Agentur für Arbeit Freising und am Flughafen Köln/Bonn ein gemeinsames Büro verschiedener regionaler Agenturen für Arbeit. In allen zehn Regionaldirektionen bestehe darüber hinaus ein regelmäßiger Kontakt mit den Flughäfen sowie den dort ansässigen Arbeitgebern durch den Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit, schreibt die Bundesregierung. Hierbei seien auch die Jobcenter einbezogen.

Hinsichtlich der Luftsicherheitskontrollen habe die Bundesregierung bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen, welche ständig aktualisiert und fortgeschrieben werden, heißt es weiter. Dies schließe unter anderem die befristete Zulassung von Hilfskräften, den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten und die Ausschreibung von weiteren Dienstleistern für besonders belastete Standorte ein.

Die Bundesregierung habe zudem bereits im Frühsommer 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie dafür Sorge getragen, dass betriebsbedingte Kündigungen bei den Sicherheitsdienstleistern nicht erfolgen mussten. Somit müsse nunmehr das fluktuationsbedingt fehlende Personal gewonnen werden. Hier seien die Sicherheitsdienstleiter bereits umfassend tätig.

Soweit unter sicherheitspolitischen Aspekten vertretbar, seien die Anforderungen an Luftsicherheitskontrollkräfte angepasst worden, wird mitgeteilt. Beispielsweise bestehe keine Notwendigkeit einer anderweitigen Berufsausbildung mehr. Durch geeignete Regelungen in den Verträgen mit den Sicherheitsdienstleistern sei zudem dafür Sorge getragen worden, „dass das Berufsbild einer Luftsicherheitskontrollkraft in der durch die Tarifparteien geschaffenen Attraktivität erhalten bleiben muss“. So seien beispielsweise Tarifumgehungen und Abweichungen vom tariflichen Standard ausgeschlossen. Darüber hinaus setze die Bundesregierung auf eine zunehmende Digitalisierung bei den Abfertigungsprozessen.

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