30.11.2022 Auswärtiges — Antwort — hib 700/2022

Türkische Forderung zu Nato-Beitritt Finnlands und Schwedens

Berlin: (hib/AHE) Finnland und Schweden haben im Rahmen des Nato-Beitrittsprozesses zugesagt, Auslieferungsgesuche der Türkei „im Einklang mit nationalem und internationalem Recht, einschließlich der Europäischen Konvention über Auslieferungen“ zu behandeln. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/4612) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4289) hervor. Die Abgeordneten hatten sich darin nach „politischen Zugeständnisse an die Türkei zur Aufgabe ihres Widerstands gegen den Nato-Beitritt von Finnland und Schweden“ erkundigt sowie nach Auslieferungsersuchen der Türkei in Bezug auf von ihr so bezeichnete „PKK-Terroristen“ sowie Mitglieder der Gülen-Bewegung.

Wie die Bundesregierung in der Antwort schreibt, betrachte die türkische Regierung die Gülen-Bewegung als Terrororganisation und weise ihr die Verantwortung für den gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 zu. Die Bewegung werde allerdings in Deutschland, der Europäischen Union und von den Nato-Alliierten mit Ausnahme der Türkei nicht als terroristische Vereinigung eingestuft. Dies sei bereits mehrfach Gegenstand von Gesprächen der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der türkischen Regierung gewesen. „Gleichwohl kann die Bundesregierung nicht ausschließen, dass einzelne Mitglieder der Gülen-Bewegung am gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 beteiligt waren.“

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