01.12.2022 Finanzen — Antrag — hib 713/2022

CDU/CSU wendet sich gegen höhere Erbschaftsteuer

Berlin: (hib/HLE) Bei einer steuerlichen Neubewertung von Immobilien soll es höhere Freibeträge bei der Erbschaftssteuer geben. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (20/4674), in dem sie vor einer „Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür“ im Jahressteuergesetz warnt. Dadurch würde in vielen Fällen eine zum Teil empfindliche Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer um annähernd 50 Prozent erfolgen. Betroffen seien alle Immobilienarten wie Wohnungen, Häuser und Grundstücke.

Nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion wurde die Immobilienwertermittlungsverordnung von der Bundesregierung breits am 14. Juli 2021 geändert. Zusammen mit den Änderungen bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien und Grundstücken im Jahressteuergesetz werde es jetzt aber zu Erhöhungen kommen, obwohl es keine zwingende Verpflichtung gebe, die steuerliche Neubewertung schon zum 1. Januar 2023 vorzunehmen.

Die CDU/CSU-Fraktion fordert, aufgrund der Wertsteigerung bei Immobilien in den letzten zehn Jahren um bis zu 65 Prozent müssten die Freibeträge für Ehegatten und Lebenspartner auf 825.000 Euro, für Kinder auf 660.000 Euro, für Enkelkinder auf 330.000 Euro, für Eltern und Großeltern auf 165.000 Euro und für übrige Personen auf 33.000 Euro angehoben werden. Auch eine Regionalisierung der Freibeträge solle ermöglicht werden, denn in vielen Regionen Deutschlands würden schon jetzt die allgemeinen Freibeträge nicht mehr ausreichen, um Wohneigentum steuerfrei zu vererben. Ziel müsse es sein, dass das Elternhaus in der Familie weiterhin steuerfrei vererbt werden könne.

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