01.12.2022 Finanzen — Unterrichtung — hib 713/2022

Länder wollen Änderungen am Sanktionsdurchsetzungsgesetz

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat eine Reihe von Änderungsvorschlägen zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (20/4534) unterbreitet. In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/4687) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates heißt es, das Sanktionsdurchsetzungsgesetz sehe vor, dass verschiedene Behörden zur Durchsetzung von EU-Sanktionsmaßnahmen personenbezogene Daten an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung übermitteln dürften. Im Katalog der in dem Gesetzentwurf aufgeführten Behörden seien zwar die Landesfinanzbehörden enthalten, nicht jedoch die Börsenaufsichtsbehörden. Es sei aber geboten, auch den Börsenaufsichtsbehörden die Möglichkeit einzuräumen, Daten an die Zentralstelle übermitteln zu dürfen.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, diesen und andere Vorschläge des Bundesrates prüfen zu wollen. Andere Vorschläge der Länder lehnt sie hingegen ab.

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