01.12.2022 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 718/2022

Mitbestimmung in Unternehmen

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, in wie vielen Unternehmen und in welchem Anteil der Unternehmen mit 500 oder mehr Beschäftigten Arbeitnehmervertreter entsprechend dem Drittelbeteiligungsgesetz im Aufsichtsrat vertreten sind. Auch kann sie keine Auskunft darüber geben, in wie vielen Unternehmen und in welchem Anteil der Unternehmen mit 2.000 oder mehr Beschäftigten Arbeitnehmervertreter entsprechend dem Mitbestimmungsgesetz paritätisch im Aufsichtsrat vertreten sind. Es gebe in Deutschland keine amtliche Statistik, die diese Daten enthalte, außerdem seien Unternehmen mit Sitz in Deutschland zu derartigen Angaben nicht verpflichtet, schreibt die Regierung in einer Antwort (20/4622) auf eine Kleine Anfrage (20/4333) der Fraktion Die Linke.

Die Regierung betont, dass sie zu ihrem Ziel im Koalitionsvertrag stehe, die bestehenden nationalen Regelungen der Unternehmensmitbestimmung zu bewahren, die missbräuchliche Umgehung geltenden Mitbestimmungsrechts zu verhindern sowie die Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz auf das Drittelbeteiligungsgesetz zu übertragen. Die konkrete Umsetzung werde derzeit noch geprüft, so die Regierung.

Marginalspalte