Regierung: Neutralitätsgebot durch Kampagne nicht verletzt
Berlin: (hib/EMU) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat nach Ansicht der Bundesregierung mit der Nutzung der aktuellen Motive der „Energiewechsel-Kampagne“ und des Starts des sogenannten Kampagnen-Flights zum Beginn der Heizsaison am 6. Oktober 2022 in überregionalen Zeitungen das Neutralitätsgebot nicht verletzt. Das geht aus einer Antwort (20/4620) auf eine Kleine Anfrage (20/4337) der CDU/CSU-Fraktion hervor.
Die Abgeordneten hatten gefragt, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Start der Kampagne und dem Wahlwochenende in Niedersachsen gebe und ob dann das Neutralitätsgebot verletzt worden sei. Die Bundesregierung schreibt, dass der Beginn der Anzeigenschaltung in Printmedien auf den 6. Oktober gelegt wurde, um von Beginn der Heizsaison an zu wirken.