Förderung einer gesundheitsgerechten Ernährung
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will das Präventionsgesetz von 2015 weiterentwickeln. Das geht aus der Antwort (20/4625) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/4176) der CDU/CSU-Fraktion hervor.
Damals seien die Krankenkassen dazu verpflichtet worden, für ihre Versicherten die gesundheitsfördernden und primärpräventiven Leistungen deutlich auszubauen, heißt es in der Antwort. Aufgrund der großen Bedeutung des Ernährungsverhaltens für die Entstehung bestimmter Erkrankungen stelle die Förderung einer gesundheitsgerechten Ernährung ein zentrales Handlungsfeld der Krankenkassen in der primären Prävention dar. Dazu gehörten auch verhaltenspräventive Leistungen zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung.
Die konzeptionellen Arbeiten für die Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes befänden sich im Vorbereitungsstadium. Eine Aussage zu konkreten Inhalten sei derzeit nicht möglich.