Geldwäscheverfahren und organisierte Kriminalität
Berlin: (hib/HLE) Nach dem Bundeslagebild Organisierte Kriminalität wurde in den Jahren 2020 und 2021 von den insgesamt 50 Verfahren im Bereich der Russisch-Eurasischen Organisierten Kriminalität (REOC) ein Verfahren wegen Geldwäsche geführt. Da das Verfahren von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt worden sei, lägen keine validen Daten zur investierten Gesamtsumme vor, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4752) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4458). Auf die Frage nach Geldwäscheverdachtsanzeigen im Zusammenhang mit Regierungsmitgliedern der Russischen Föderation und im Zusammenhang mit Personen und Firmen, die mit diesen in Bezug stehen würden, heißt es, dass die Arbeitsstatistik dazu keine Angaben enthalte.