Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung kann bislang noch keine Angaben darüber machen, bis wann die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbarte Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes abgeschlossen sein wird. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/4599) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/4280) hervor. Bislang habe die Bundesregierung Gespräche mit der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag, dem Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, dem Expertengremium zur Gedenkstättenkonzeption des Bundes, dem Verband der Gedenkstätten in Deutschland e. V. und mit Vertretern von Einrichtungen der SED-Aufarbeitung im Rahmen der Geschichtsmesse der Stiftung Aufarbeitung in Suhl über die Aktualisierung geführt. Die Erkenntnisse und Anregungen aus diesen Gesprächen würden in die weiteren Überlegungen des Novellierungsprozesses einfließen. „Sinnvoll und notwendig für eine in die Zukunft gerichtete Erinnerungsarbeit erscheinen dabei neben der fortgesetzten institutionellen Förderung von Gedenkstätten und Erinnerungsorten eine verbreiterte Projektförderung insbesondere von lokalen Initiativen“, heißt es in der Antwort. Eine erfolgreiche Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption könne jedoch nur auf der Grundlage eines breiten gesellschaftlichen Konsenses gelingen, der eine vorangehende intensive Debatte zur Voraussetzung habe. In diese Debatte werde „zu gegebener Zeit“ auch der Bundestag einbezogen.