09.12.2022 Digitales — Antwort — hib 733/2022

Details zu Einführung einer Unternehmens-Infrastrukturabgabe

Berlin: (hib/LBR) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist in der Bundesregierung federführend zuständig für die mögliche Einführung einer Infrastrukturabgabe für Unternehmen, die besonders von einer hochleistungsfähigen digitalen Infrastruktur profitieren. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/4751) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/4461) hervor. Die Erforderlichkeit, die Herausforderungen und Herangehensweisen einer möglichen Kostenbeteiligung von sogenannten Over-the-top content-Anbietern (OTT) an den Netzausbaukosten müssten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Netzneutralität Internet-Ökosystem, Markt, Wettbewerb sowie Verbraucherinnen und Verbraucher genau geprüft werden, heißt es in der Antwort weiter.

Hinsichtlich fehlenden Kapitals als Hauptgrund für einen unzureichenden Ausbau der digitalen Infrastruktur in anderen Ländern schreibt die Bundesregierung, dass sie keine Bewertung über die Fortschritte beim Ausbau in anderen EU-Mitgliedstaaten treffe. Für Deutschland gehe die Bundesregierung davon aus, dass für den Netzausbau „hinreichend finanzielle Mittel zur Verfügung“ stehen. Der Hauptbeitrag zum Gigabitausbau erfolge eigenwirtschaftlich.

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