12.12.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Gesetzentwurf — hib 734/2022

Regierung legt Entwurf für Tierhaltungskennzeichnung vor

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung will eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung auf den Weg bringen. Mit dem geplanten Label sollen Verbraucherinnen und Verbraucher im Supermarkt sofort erkennen, woher das Fleisch stammt und wie die Tiere gehalten wurden. Der Gesetzentwurf (20/4822) von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90 / Die Grünen) soll an diesem Donnerstag nach 70-minütiger Debatte an den zuständigen Ausschuss überwiesen werden.

Nach jahrelangen Diskussionen soll die geplante verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung im kommenden Jahr im ersten Schritt mit frischem Schweinefleisch im Handel starten. Vorgesehen ist ein System mit fünf Haltungskategorien während der Mast - vom gesetzlichen Mindeststandard im Stall bis zu Bio.

Nachfolgend soll „zügig“ eine Erweiterung auf zusätzliche Tierarten, die Gastronomie sowie verarbeitete Produkte erfolgen. Maßgeblich für die Kennzeichnung der Lebensmittel sei die Haltungsform der Tiere während des sogenannten „produktiven Lebensabschnittes“, bei Fleisch sei dies die Mast der Tiere.

Der Entwurf sieht fünf Haltungsformen vor: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland sowie Bio. Demnach soll die Haltung während der Mast im Stall den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. In der Stufe „Stall und Platz“ stehen Schweinen mindestens 20 Prozent mehr Platz im Vergleich zu den gesetzlichen Mindeststandards zur Verfügung. So seien „die Buchten durch verschiedene Elemente strukturiert“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies könnten „z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein“.

Im Frischluftstall werde den Schweinen innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht. Dies werde erreicht, indem mindestens eine Seite des Stalls offen sei, so dass die Tiere Umwelteindrücke wie Sonne, Wind und Regen wahrnehmen könnten. In der Stufe „Auslauf/Freiland“, steht den Schweinen ganztägig, „mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten“. „Bio“ entspreche den Anforderungen der Tierhaltung laut EU-Ökoverordnung, was bedeute, dass die Schweine „eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall haben“. Fleisch aus dem Ausland hingegen soll erst einmal auf freiwilliger Basis gekennzeichnet werden können.

Im Oktober hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Die Bundesländer hatten dem Entwurf zwar Anfang Dezember zugestimmt, dazu jedoch noch knapp 60 Änderungsvorschläge eingebracht.

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