Grünes Licht für Erhöhung der Regionalisierungsmittel
Berlin: (hib/AW) Die Bundesländer sollen in diesem Jahr eine Milliarde Euro mehr für den Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs vom Bund erhalten. Zudem soll ab 2023 die jährliche Dynamisierungsrate der sogenannten Regionalisierungsmittel von 1,8 Prozent auf drei Prozent erhöht werden. Durch die Erhöhung erhalten die Länder in den Jahren 2022 bis 2031 17,3 Milliarden mehr an Regionalisierungsmitteln. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP (20/4684) billigte der Verkehrsausschuss am Dienstag in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalition und der Linksfraktion gegen das Votum der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion. Der Bundestag wird am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung abschließend über das Gesetzesvorhaben beraten und abstimmen.
Die Erhöhung der Regionalisierungsmittel geht auf eine Vereinbarung zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den Regierungschefs der Bundesländer vom 2. November zurück. Sie soll der Abfederung von Preissteigerungen infolge des Ukrainekrieges dienen. Zudem soll durch die Verbesserung der Finanzierung der Öffentliche Personennahverkehr als umweltfreundlicher Verkehrsträger gestärkt und wettbewerbsfähiger werden.
Mit dem Änderung des Regionalisierungsgesetzes soll zudem in einem sogenannten Omnibus-Verfahren eine Änderung des Jahressteuergesetzes 2022 (20/4729) vorgenommen werden. Der Verkehrsausschuss verabschiedete einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ohne Gegenstimmen, lediglich die AfD enthielt sich der Stimme. Damit soll die Sonderzuständigkeit der Familienkasse für die Bearbeitung von Kindergeldfällen für Angehörige des Bundesnachrichtendienst erhalten bleiben. Gemäß des Jahressteuergesetzes wäre diese Sonderzuständigkeit wie bei allen anderen Familienkassen des öffentlichen Dienstes des Bundes Ende Februar 2023 erloschen.