Verlängerung der Mindesthaltedauer von geförderten E-Autos
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich mit breiter Mehrheit für eine Verlängerung der Mindesthaltedauer von geförderten Elektroautos aus. Statt nach bislang sechs Monaten sollen die Eigentümer die mit staatlicher Förderung gekauften oder geleasten Fahrzeuge nach Ansicht der Abgeordneten erst nach 24 Monaten weiterverkaufen dürfen.
In seiner Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Petitionsausschuss daher die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz „als Material“ zu überweisen, „soweit es darum geht, die Haltedauer von geförderten Kraftfahrzeugen auf 24 Monate zu erhöhen“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“. Lediglich die CDU/CSU-Fraktion sprach sich gegen die Materialüberweisung aus und forderte den Abschluss des Petitionsverfahrens, „weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist“.
In der öffentlichen Petition (ID 132148) wird eine Änderung der Förderrichtlinie zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen gefordert. Der Petent kritisiert die in der Richtlinie enthaltene zeitliche Grenze von sechs Monaten Fahrzeugbesitz. Damit verschenke der Staat alle sechs Monate an wechselfreudige Bürger etwa 6.000 Euro für die Anschaffung eines neuen E-Fahrzeuges, woraus sich mittlerweile bereits ein Geschäftsmodell entwickelt habe, welches dem Staat und somit dem Bürger schade. „Ich fordere, entweder diese Zeitgrenze auf mindestens 36 Monate zu verlängern oder solch eine Förderung abzuschaffen und lieber den Ausbau der Infrastruktur zu fördern“, heißt es in der Eingabe. Zudem gibt es aus Sicht des Petenten in der Förderrichtlinie eine soziale Ungerechtigkeit, „da wohlhabende Bürger von der jetzigen Reglung häufiger Gebrauch machen können als Normalverdiener“.
Der Petitionsausschuss weist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf hin, dass neben dem Kauf und dem Leasing von Neufahrzeugen „auch der Gebrauchtwagenmarkt entscheidend ist, um die Elektromobilität auf breiter Front weiter voranzubringen“. Gebrauchte E-Autos könnten insbesondere für preissensitive Käufer eine attraktive Einstiegsmöglichkeit in die Elektromobilität darstellen. Neufahrzeuge und junge Gebrauchtfahrzeuge seien grundsätzlich im Rahmen des Umweltbonus förderfähig, wobei aktuell eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten bestehe.
Es sei jedoch nicht Sinn der Förderung durch den Umweltbonus, Geschäftsmodelle zu unterstützen oder erst zu ermöglichen, „bei denen geförderte Autos planmäßig kurz nach Ablauf der Mindesthaltedauer weiterverkauft werden, um einen Gewinn zu erzielen“, schreiben die Abgeordneten. Dieses Problem habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erkannt und im Zuge der aktuell laufenden Anpassung der Förderbedingungen vorgesehen, die Mindesthaltedauer beim Kauf und beim Leasing zu verdoppeln - von aktuell sechs auf zwölf Monate.
Der Petitionsausschuss hält seinem Votum zufolge allerdings eine Erhöhung auf 24 Monate für gerechtfertigt. Damit bleiben die Abgeordneten unterhalb der Forderung des Petenten, dessen Eingabe sie gleichwohl als geeignet ansehen, in die aktuell laufende Anpassung der Förderrichtlinie Elektromobilität einbezogen zu werden.