Generisches Maskulinum im dienstlichen Schriftverkehr
Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (20/4895) die Beibehaltung des generischen Maskulinums in Rechts- sowie in Verwaltungsvorschriften sowie im dienstlichen Schriftverkehr. Darin schreiben die Abgeordneten: „Sprachwissenschaftler und Germanisten widersprechen der These, nach der die Bürger bei Pluralformen wie 'die Ärzte' vorwiegend an Männer denken. An den entsprechenden Studien, aus denen diese These hervorgeht, kritisieren sie gravierende wissenschaftliche Mängel - die Interpretation der Ergebnisse betrachten sie als falsch und irreführend.“
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, einen Entwurf für eine Änderung des Gesetzes für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG) vorzulegen. Durch diese Änderung soll die im Gesetz geregelte sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes, in Dienstvereinbarungen der Dienststellen, in den Satzungen, Verträgen und Vertragsformularen der Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen sowie im Schriftverkehr ersatzlos gestrichen werden. Ferner soll der Bund mit den Bundesländern in einen Dialog darüber eintreten, ob die in den jeweiligen Landesgesetzen geregelte sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Bundesländer sowie im dienstlichen Schriftverkehr ersatzlos gestrichen werden sollte.