15.12.2022 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Antrag — hib 753/2022

AfD: Sachverständige nicht in Bezug zu einer Fraktion setzen

Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion will die Geschäftsordnung des Bundestages ändern mit dem Ziel, Sachverständige vor Hass zu schützen. Ihr Antrag (20/4897) wird am heutigen Donnerstag erstmals im Plenum debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Konkret will die Fraktion erreichen, dass Sachverständige auf öffentlich zugänglichen Dokumenten des Bundestages nicht in Bezug zu einer Fraktion gesetzt werden dürfen und Dokumente zur Benennung von Sachverständigen als vertrauliche Verschlusssache eingestuft werden müssen.

Zur Begründung heißt es, vor allem an Universitäten und im akademischen Milieu nehme der Hass auf politisch Andersdenkende zu. Hochschullehrer müssten befürchten, Opfer politischer Gewalt oder benachteiligt zu werden, wenn sie als Vertreter einer politischen Partei wahrgenommen werden, die „Anfeindungen antagonistischer gesellschaftlicher Gruppen“ ausgesetzt sei. Als Folge davon sinke deren Bereitschaft, sich in der Öffentlichkeit zu äußern, wodurch die Gesellschaft die Fähigkeit verliere, Probleme öffentlich zu diskutieren und zu lösen.

Wenn von einer Fraktion benannte Sachverständige zu öffentlichen Anhörungen in den Bundestag geladen würden, werde häufig vermutet, so die Fraktion, dass sie die politischen Ansichten der benennenden Fraktion teilen oder zum politischen Lager der benennenden Fraktion gehören. Sie müssten deshalb befürchten, Opfer von Gewalttaten politischer Fanatiker zu werden oder andere Nachteile zu erleiden. Die Konsequenz sei, dass vor allem Hochschulprofessoren oft nicht davon überzeugt werden könnten, als Sachverständige an Anhörungen im Bundestag teilzunehmen. Aus Sicht der Abgeordneten sinkt dadurch die Qualität der Gesetzgebung und der Bundestag könne seine wichtigsten Funktionen nicht ausreichend erfüllen.

Wenn Sachverständige nicht länger bestimmten Fraktion zugeordnet werden könnten, würde „die Überzeugungskraft der Argumente“ gestärkt, der Eindruck der Überparteilichkeit bekräftigt und das Ethos der wissenschaftlichen Unabhängigkeit bei den Bürgern gefestigt, schreibt die Fraktion.

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