15.12.2022 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antrag — hib 758/2022

Union fordert Übergangsregelung für Umweltbonus

Berlin: (hib/SAS) Die CDU/CSU-Fraktion macht sich für eine Übergangsfrist für den Umweltbonus stark. Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein Elektrofahrzeug bestellt haben und eine Fahrgestellnummer vorweisen können, sollen „aus Vertrauensschutzgründen“ übergangsweise bis Juni 2023 eine staatliche Förderung in der bisherigen Höhe beantragen können, fordert die Union in einem Antrag (20/4879), der am Donnerstag erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestags steht.

Hintergrund ist, dass ab Januar 2023 neue Richtlinien zur Förderung von Elektrofahrzeugen gelten. Künftig sollen Plug-in-Hybride die Kaufprämie gar nicht mehr erhalten, E-Autos werden je nach Höhe des Kaufpreises nur noch mit 4.500 Euro beziehungsweise 3000 Euro bezuschusst.

Die Union argumentiert, dass für viele Käufer die Entwicklung nicht absehbar gewesen sei. Aufgrund von weltweiten Lieferkettenproblemen hätten sie teilweise über ein Jahr länger auf ihre Autos warten müssen. Auch wenn diese bereits produziert seien, sei die Zulassung bis Jahresende entscheidend, um den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Dies sei aber „je nach Region und Auslastung der Zulassungsstellen“ nicht realisierbar, schreiben die Abgeordneten. Um Planungssicherheit und Verbrauchervertrauen nicht zu beschädigen, plädiert die Fraktion auf Verlängerung des Zulassungszeitraums um ein halbes Jahr, bis zum 30. Juni 2023.

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